Ist eine Aufwandsentschädigung als Vereinsvorstand steuerfrei?
Eine Aufwandsentschädigung als Vereinsvorstand kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein. Die Steuerbefreiung ist in § 3 Nr. 26a Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt, der sogenannten „Ehrenamtspauschale“. Voraussetzungen für die Steuerfreiheit: Art der …