Dr. Arconada ist Fachanwalt für Steuerrecht und spezialisierter Strafverteidiger
Dr. Arconada ist Fachanwalt für Steuerrecht und spezialisierter Strafverteidiger

Mit dem Steuerstrafrecht kommen nicht nur Prominente in Berührung, sondern auch normale Steuerpflichtige können in den Fokus von Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft geraten. Dies geschieht für die Beteiligten meist völlig unerwartet. Ein Steuerstrafverfahren kann schwerwiegende Folgen für die Existenz und die Zukunft des Betroffenen haben. Deshalb ist es wichtig, sofort die Hilfe eines kompetenten und erfahrenen Rechtsanwalts, besser noch eines Fachanwalts, für Steuerrecht in Anspruch zu nehmen, der Ihnen engagiert zur Seite steht.

Das Recht auf faires Verfahren gehört zu den wesentlichen Grundsätzen des rechtsstaatlichen Strafverfahrens. Es wird verwirklicht u. a. durch die Gewährung des rechtlichen Gehörs, das Recht auf Verteidigung, das Recht des Beschuldigten, zur Sache zu schweigen (§ 136 Abs. 1 Satz 2; § 243 Abs. 5 Satz 1 StPO), die Einräumung von Rechtsbehelfen und die Rechtsbehelfsbelehrung. Der Anspruch auf faires Verfahren verbietet es, Druck oder sonstige unerlaubte Mittel in Richtung eines Geständnisses oder sonstiger Einlassung auszuüben. Verweigert der Beschuldigte jede Aussage zur Sache, so dürfen hieraus für ihn bei der Beweiswürdigung keine nachteiligen Folgerungen gezogen werden. Dies gilt auch, wenn ihm mehrere Taten (§ 264 StPO) vorgeworfen werden und er nur zu einer oder mehreren dieser Taten die Aussage verweigert. Anders kann es sein, wenn er nur zu einzelnen Punkten einer Tat (§ 264 StPO) schweigt.

Was bedeutet Steuerstrafverfahren?

Ein Steuerstrafverfahren ist ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren. So nennt man das Verfahren, mit dem die ermittelnde Behörde untersucht, ob gegen den Beschuldigten Anklage vor einem Gericht erhoben werden soll.

Wie kommt es zu Steuerhinterziehung?

Um Steuerhinterziehung nach § 370 AO handelt es sich, wenn Sie vorsätzlich, also ganz bewusst, unrichtige, unvollständige oder gar keine Angaben zu steuerlich wichtigen Sachverhalten machen.

Wer bearbeitet Steuerhinterziehung?

Die Finanzbehörde ist selbständig als Ermittlungsbehörde für das Ermittlungsverfahren zuständig, sie ermittelt ausschließlich bei dem Verdacht einer Steuerstraftat § 386 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 369 AO oder bei einer gleichgestellten Tat. Die spezialisierten Finanzämter nennen sich meist „Finanzamt für Fahndung und Strafsachen“ oder „Finanzamt für Steuerfahndung und Strafsachen“.

Was tun bei Steuerhinterziehung?

Was Sie tun können, wenn Sie Steuerhinterziehung begangen haben. Wenn Sie Steuerhinterziehung begangen haben und eine Selbstanzeige erstatten wollen, dann raten wir Ihnen, so schnell wie möglich einen Fachanwalt für Steuerrecht zu beauftragen. Die Selbstanzeige wird nach § 371 Abgabenordnung geregelt.

Was umfasst das Steuerstrafrecht?

Das Steuerstrafrecht umfasst alle Gesetze, die Verstöße gegen Steuergesetze sanktionieren. Abhängig von Art und Umfang des Verstoßes kann zwischen („leichteren“) Steuerordnungswidrigkeiten und („schwereren“) Steuerstraftaten unterschieden werden. Erstere werden mit einer Geldbuße, Letztere mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft. Das Steuerstrafrecht verknüpft dabei Regelungen des Strafrechts und des Steuerrechts.

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