Nach der Schweiz und Liechtenstein trifft es nun auch die Türkei. Am 31.05.2021 veröffentlichte die Türkei den Erlass Nr. 4025 von Staatspräsident Erdogan. Darin eine Liste mit Staaten, an die die Türkei Steuerdaten liefern wird. Dies hat zu Folge, dass die Türkei bis zum 30.09.2021 Steuerdaten nach Deutschland liefern wird. Im Jahr 2020 gehörte Deutschland noch ausdrücklich nicht zu den Ländern, an die die Türkei Finanzdaten meldet. Sind die von der Türkei mitgeteilten Einkünfte nicht bzw. nicht korrekt in deutschen Steuererklärungen enthalten, können Steuernachforderungen und der Vorwurf einer Steuerhinterziehung (§ 370 AO) im Raum stehen. Nun nimmt also auch die Türkei am automatischen Informationsaustausch zur Bekämpfung grenzüberschreitender Steuerverkürzung teil und so werden im Rahmen des Datenaustausches Informationen zu Konten in der Türkei an deutsche Steuerbehörden übermittelt.

Sie betrifft der Datenaustausch zwischen der Türkei und Deutschland oder Sie haben Angst, dass Sie ins Fadenkreuz der Ermittlungen gelangen könnten?

Datenaustausch Türkei - Selbstanzeige erforderlich?
Datenaustausch Türkei – Selbstanzeige erforderlich?

Der Grund für den Informationsaustausch mit der Türkei ist die Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Getauscht wird dabei Wissenswertes zu Kontoinhabern, Kontoständen, Kapitalerträgen, wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinnen. Die türkischen Finanzinstitute (Banken und Versicherungen) sind nun gesetzlich verpflichtet, die Daten an eine in der Türkei zentral zuständige Stelle weiterzugeben. Diese Stelle sendet daraufhin die steuerrelevanten Daten an das deutsche Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Von dort geht es dann weiter an die Finanzämter oder gleich an die Finanzämter für Steuerfahndung und Strafsachen.

Werden diese Daten in Deutschland ausgewertet, wird dies in vielen Fällen zu Steuerverfahren und auch Steuerstrafverfahren führen. Wollen Sie sicher sein, was Ihnen als Betroffenem nun droht? Möchten Sie Ermittlungen durch die Steuerfahndung vorbeugen? Dann kontaktieren Sie schnellstmöglich Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Arconada und lassen Sie sich bezüglich möglicher Konsequenzen umfassend beraten und notfalls auch vertreten. Eine Selbstanzeige kann zur Straffreiheit führen.

Ihr direkter Kontakt zu Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. jur. Arconada, LL.M.

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