Ihre Problemstellung: Das Einspruchsverfahren ist gescheitert. Es drohen nun massive Mehrsteuern. Es bleibt nur der Weg vor das Finanzgericht. Das Finanzgericht (FG) entscheidet im sogenannten „ersten Rechtszug“ über alle Streitigkeiten, für die der Finanzrechtsweg gegeben ist. Der Bundesfinanzhof (BFH) entscheidet über das Rechtsmittel: 1. der Revision gegen Urteile des Finanzgerichts und gegen Entscheidungen, die Urteilen des Finanzgerichts gleichstehen, und 2. der Beschwerde gegen andere Entscheidungen des Finanzgerichts, des Vorsitzenden oder des Berichterstatters.
Ergeht eine Einspruchsentscheidung, die Ihrer Ansicht nach nicht korrekt ist, muss diese angefochten und es muss die Aussetzung der Vollziehung beantragt werden. Bei der Klage und den richtigen Anträgen hilft Ihnen Dr. Arconada.
Meine Problemlösung: Ich vertrete Sie vor dem Finanzgericht. Ich bereite den steuerlichen und tatsächlichen Sachverhalt vollständig auf und begründe eine vom Finanzamt abweichende rechtliche Bewertung.
Ich stelle meine Erfahrungen in Finanzgerichtsprozessen in Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung in den Dienst der gemeinsamen Sache.
Zu meinem Leistungsprofil im Bereich der finanzgerichtlichen Prozessführung gehören insbesondere:
- Beratung hinsichtlich der zu erwartenden Prozessrisiken eines finanzgerichtlichen Prozesses
- Vertretung im finanzgerichtlichen Prozess
- Bundesweite Vertretung vor allen Finanzgerichten
- Gerichtlicher Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen Steuerbescheide
- Revisionen vor dem Bundesfinanzhof (BFH)
Ihr direkter Kontakt zu Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. jur. Arconada, LL.M.
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