Das Einspruchsverfahren ist ein außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren, das der Gesetzgeber im Steuerrecht verankert hat. In anderen rechtlichen Bereichen wird der Rechtsbehelf „Widersprich“ genannt. Das bedeutet im ersten Schritt: Einspruch gegen einen Steuerbescheid einlegen. Nur dann, wenn dieser Einspruch nicht das gewünschte Ergebnis bringt, wird eine Klage vor den Finanzgerichten erforderlich. Dabei muss der Einspruch fristgerecht beim Finanzamt eingegangen sein. Denn wird die Frist verpasst, ist der Steuerbescheid in vielen Fällen nicht mehr zu ändern.

Fachanwalt Dr. Arconada
Der Einspruch im Steuerrecht

Die Frist zur Einlegung des Einspruchs beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Steuerbescheides. Der Einspruch muss also innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Finanzamt eingegangen sein (§ 355 Abs. 1 AO). Maßgeblich bei der Berechnung der Frist ist das Datum des Bescheides. Dieses finden Sie auf Ihrem Steuerbescheid auf Seite 1, rechts oben. Zu diesem Bescheiddatum zählen Sie nun drei Tage. Grund: Das Schriftstück gilt, abgesehen von speziellen ausnahmen, erst am dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Sie brauchen Hilfe und Unterstützung bei Ihrem Einspruchsverfahren? Dann rufen Sie Dr. Arconada an!

Als Fachanwalt für Steuerrecht vertrete ich Sie im Einspruchsverfahren gegen das Finanzamt. Ich lege nicht nur für Sie Einspruch gegen den Steuerbescheid ein, sondern übernehme auch Ihre Vertretung in einem bereits laufenden Einspruchsverfahren. Das kann auch dann notwendig sein, wenn Ihr Steuerberater bereits Einspruch gegen einen Steuerbescheid eingelegt hat und sich die Sache als rechtlich kompliziert herausstellt. Dann übernehme ich das Verfahren gerne für Sie. In den meisten Fällen führt das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren zum Erfolg. Ich berate Sie bei der Einschätzung der Erfolgsaussichten, formuliere den Einspruch und führe auf Wunsch die Kommunikation mit den Finanzbehörden. Auch bei Haftungsbescheiden setze ich mich für Sie zur Wehr. Denn viele Haftungsbescheide halten der gerichtlichen Überprüfung im Ergebnis nicht stand.

Ihr direkter Kontakt zu Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. jur. Arconada, LL.M. – Hilfe bei Einspruch und Klage vor dem Finanzgericht

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