AWV steht für Außenwirtschaftversordnung. Diese legt eine Meldepflicht für Überweisungen von und nach Deutschland fest und ist im § 11 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) in Verbindung mit §§ 67 ff. der AWV geregelt. Größere Überweisungen müssen demnach bei der Bundesbank gemeldet werden. Wer also Überweisungen ins Ausland tätigt oder aus dem Ausland erhält, findet in aller Regel auf dem Kontoauszug den Hinweis „AWV-Meldepflicht beachten, Meldenummer Bundesbank: 0800 / 1234-111“ (Nummer funktioniert nur aus dem deutschen Festnetz).

Dabei handelt es sich um eine Meldepflicht, die über die zusammenfassende Meldung hinausgeht und statistischen Zwecken dient. Meldepflichtig sind aber nur Beträge ab 12.500 Euro. Wenn es sich um mehrere Zahlungen einer Person unterhalb von jeweils 12.500 Euro handelt, sind diese ebenfalls von der Meldepflicht ausgenommen.

Wofür steht die Abkürzung AWV?

Die Abkürzung AWV steht für Außenwirtschaftsverordnung. Die Meldepflicht für Überweisungen von und nach Deutschland ist im § 11 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) in Verbindung mit §§ 67ff. der AWV geregelt, um den Kapitalfluss ins und aus dem Ausland (Außenwirtschaftsverkehr) zu kontrollieren und in einer Außenwirtschaftsstatistik zu erfassen.

Was sind AWV-Meldungen?

Die AWV Meldungen beziehen sich auf die Meldungen, die gemäß der deutschen Außenwirtschaftsverordnung (AWV) erforderlich sind. Die Außenwirtschaftsverordnung regelt die Außenwirtschaftsbeziehungen Deutschlands und dient unter anderem der Erfassung von Statistikdaten über Außenhandelsgeschäfte. Die Meldungen sind notwendig, um einen Überblick über die wirtschaftlichen Aktivitäten im Außenhandel zu erhalten und mögliche volkswirtschaftliche Entwicklungen zu analysieren.

Es gibt verschiedene Arten von AWV Meldungen, die von Unternehmen abgegeben werden müssen, je nach Art und Umfang ihrer internationalen Geschäftsaktivitäten. Hier sind einige Beispiele:

1. Meldungen über Außenwirtschaftsstatistiken: Unternehmen müssen bestimmte Informationen über ihre Importe und Exporte an das Statistische Bundesamt melden. Dies betrifft in erster Linie quantitative Daten zu Waren und Dienstleistungen.

2. Meldungen im Zusammenhang mit Kapitalverkehr: In einigen Fällen müssen Unternehmen Meldungen über bestimmte Kapitaltransaktionen abgeben, insbesondere wenn es um größere Investitionen im Ausland geht.

3. Meldungen im Zusammenhang mit Technologietransfer: Falls Unternehmen Technologien exportieren oder importieren, könnten entsprechende Meldungen erforderlich sein.

Die genauen Anforderungen können je nach Art der Transaktion, dem Volumen und anderen Faktoren variieren. Unternehmen sollten sich an die aktuellen Bestimmungen der Außenwirtschaftsverordnung halten und sicherstellen, dass sie die erforderlichen Meldungen korrekt und fristgerecht abgeben.

Was muss gemeldet werden?

Was muss gemeldet werden?
Was muss gemeldet werden?

Meldepflichtig sind Barzahlungen, Auslandszahlungen mittels Lastschrift, Schecks, Auslandsüberweisungen in Euro und in Fremdwährungen sowie Aufrechnungen und Verrechnungen. Fremdwährungen sind erst ab einem Gegenwert von 50.000 USD als Devisengeschäfte meldepflichtig.

Beispielsweise müssen die folgenden Zahlungen gemeldet werden:

  • Barzahlungen
  • Zahlungen mit einer Lastschrift
  • Schecks und Wechsel
  • Auslandsüberweisungen in Euro und Fremdwährungen
  • Aufrechnungen und Verrechnungen (Brutto)
  • Einbringung von Sachen und Rechten in Unternehmen, Zweigniederlassungen und Betriebsstätten.

Hinweis: Die Meldepflicht kann auch für Zahlungen auf ein eigenes Konto gelten.

Sind auch Kryptowährungen wie Bitcoin und Co. meldepflichtig?

Ja, auch der Umtausch von Kryptowährungen, beispielsweise Bitcoin (BTC) oder Ethereum (ETH) gegen Fiatgeld, kann eine Meldepflicht nach der AWV auslösen. Das heißt, dass auch dis Überweisungen bei der Bundesbank gemeldet werden müssen.

Dies bedeutet, dass im Rahmen der deutschen Außenwirtschaftsverordnung (AWV)  auch Transaktionen mit Kryptowährungen meldepflichtig sein können. Die Meldepflichten beziehen sich insbesondere auf Zahlungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen und können verschiedene Formen annehmen. Hier sind einige Beispiele:

1. Meldung von Kryptowährungstransaktionen: Bestimmte Kryptowährungstransaktionen, insbesondere solche, die einen bestimmten Betrag überschreiten, können meldepflichtig sein. Dies könnte die Meldung von Zahlungen im Rahmen von Import- oder Exportgeschäften betreffen.

2. Meldepflicht für Investitionen:  Wenn Unternehmen oder Privatpersonen größere Investitionen in Kryptowährungen tätigen, insbesondere im internationalen Kontext, könnten diese Investitionen meldepflichtig sein.

Hinweis: Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Meldepflichten und Schwellenwerte sich ändern können, und es ist ratsam, die aktuellen Bestimmungen der AWV zu überprüfen oder rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass man den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Darüber hinaus ist anzumerken, dass Kryptowährungen in vielen Ländern und Rechtsordnungen einem komplexen regulatorischen Umfeld unterliegen. Es ist wichtig, sich über die spezifischen Vorschriften in Bezug auf Kryptowährungen in dem Land zu informieren, in dem man Geschäfte tätigt.

Sind Zahlungen im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften und Finanzderivaten meldepflichtig?

Ja, Zahlungen im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften und Finanzderivaten können gemäß der deutschen Außenwirtschaftsverordnung (AWV) meldepflichtig sein. Die Meldepflichten beziehen sich auf Kapitalverkehr und können verschiedene Formen von Finanztransaktionen umfassen. Hier sind einige Beispiele:

1. Meldung von Zahlungen im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungen: Bestimmte Zahlungen im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften und Finanzderivaten könnten meldepflichtig sein. Dies kann den Fall betreffen, wenn eine Zahlung einen bestimmten Schwellenwert überschreitet.

2. Meldepflicht für Kapitaltransaktionen: Größere Kapitaltransaktionen im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten können ebenfalls meldepflichtig sein. Dies könnte Investitionen, Kredite oder andere Formen von Kapitalbewegungen umfassen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Meldepflichten und Schwellenwerte sich ändern können, und es ist ratsam, die aktuellen Bestimmungen der AWV zu überprüfen oder rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass man den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Die Meldepflichten können je nach Art der Transaktion, dem involvierten Betrag und anderen Faktoren variieren. Unternehmen und Einzelpersonen, die in Finanzinstrumenten handeln oder damit in Verbindung stehende Transaktionen durchführen, sollten sich über die aktuellen gesetzlichen Anforderungen informieren.

Im Fall von Zahlungen im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften und Finanzderivaten müssen die Angaben gemäß Anlage Z10 „Wertpapiergeschäfte und Finanzderivate im Außenwirtschaftsverkehr“ enthalten sein.

Wer ist AWV-meldepflichtig?

Die Meldevorschrift gilt für natürliche und juristische Personen mit Aufenthalt, Wohnsitz oder Firmensitz in Deutschland (gebietsansässige Personen).

Die Begriffe „Inländer“ und „Ausländer“ stellen nicht auf die Staatsangehörigkeit, sondern auf den Unternehmenssitz bzw. Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt einer Privatperson ab (Residenzprinzip). So ist in der Regel ein Deutscher, der länger als ein Jahr im Ausland lebt, als „Ausländer“, eine Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die länger als ein Jahr in Deutschland lebt, als „Inländer“ anzusehen.

Bis wann und wie muss die Meldung erfolgt sein?

Das Außenwirtschaftsgesetz gewährt eine Meldefrist bis zum 7. Kalendertag des Folgemonats, nachdem die Zahlung oder Überweisung erfolgt ist. Für Privatpersonen genügt eine telefonische Meldung bei der Bundesbank unter der Telefonnummer 0800 1234-111. Unternehmer müssen zuerst eine Benutzerregistrierung bei der Bundesbank vornehmen, um in der Außenwirtschaftsstatistik erfasst werden zu können (Allgemeines Meldeportal Statistik).

Bei welchen Ausnahmen darf ich auf die Meldung verzichten?

Wareneinfuhren und Ausfuhrerlöse unterliegen nicht der Meldevorschrift. Kredite und Einlagen mit einer Laufzeit geringer als 1 Jahr sind ebenfalls von der Meldepflicht ausgenommen. Wenn der Betrag die Grenze von 12.500 Euro unterschreitet, können Sie die Meldung auf Ihrem Kontoauszug Ihres Kreditinstituts ignorieren.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Ausnahmen im konkreten Einzelfall komplex sein können und von verschiedenen Faktoren abhängen. Es wird empfohlen, die genauen Bestimmungen der AWV zu prüfen oder professionellen rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass man die Meldepflicht korrekt interpretiert und versteht.

Welche Strafen gibt es bei Missachtung der AWV-Meldepflicht?

Falsche, unvollständige oder verspätet eingereichte Meldungen stellen Verstöße gegen die Außenwirtschaftsverordnung dar und können von den dafür zuständigen Zollbehörden als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.

Gemäß den Bußgeldvorschriften nach § 19 Abs. 6 AWG sind Bußgelder von bis zu 30.000 Euro pro Meldepflichtverstoß möglich. Die Missachtung der Meldepflicht kann folglich als Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro nach sich ziehen. Die Geldbuße gegenüber der die AWV-Meldepflicht unterlassenen GmbH kann bis zu 300.000 Euro betragen.

Es ist wichtig zu betonen, dass die genauen Sanktionen / Strafen von den zuständigen Behörden festgelegt werden und dass diese je nach den Umständen des Einzelfalls unterschiedlich ausfallen können. Daher ist es ratsam, die genauen Bestimmungen der AWV zu überprüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass man den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Ist eine Selbstanzeige strafbefreiend?

Die Verfolgung als Ordnungswidrigkeit unterbleibt in den Fällen der fahrlässigen Begehung eines Verstoßes im Sinne des § 19 Absatz 3 bis 5 AWG, wenn der Verstoß im Wege der Eigenkontrolle aufgedeckt und der zuständigen Behörde angezeigt wurde sowie angemessene Maßnahmen zur Verhinderung eines Verstoßes aus gleichem Grund getroffen werden. Eine Anzeige nach Satz 1 gilt als freiwillig, wenn die zuständige Behörde hinsichtlich des Verstoßes noch keine Ermittlungen aufgenommen hat. Im Übrigen bleibt § 47 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten unberührt.

Was kostet die Selbstanzeige?

Für die Berechnung der anwaltlichen Vergütung für die Selbstanzeigeerklärung steht gemäß § 30 Abs. 1 StBVV der Rahmensatz von 10/10 (Mindestgebühr) bis 30/10 (Höchstgebühr) einer vollen Gebühr nach Tabelle A für jede einzelne unterlassene Meldung zur Verfügung. Der Gegenstandswert bestimmt sich nach der Summe der berichtigten, ergänzten und nachgeholten Angaben, er beträgt bei AWV-Meldungen mindestens 12.500 Euro. Denn Meldepflichtig sind nur Beträge ab 12.500 Euro. Das heißt nicht, dass die anwaltlichen Gebühren in dieser Höhe anfallen.

Beispiel: Wurde eine Zahlung in Höhe von 40.000,00 Euro nicht der Bundesbank angezeigt und ist eine strafbefreiende Selbstanzeige durch einen Rechtsanwalt zu erstatten, bemessen sich die anwaltlichen Gebühren nach der Summe von 40.000,00 Euro. Im Ergebnis ergibt sich somit voraussichtlich eine Gebühr von 2.548,98 Euro (brutto, inkl. Auslagen). D.h., wurden zwei Zahlungen in Höhe von 40.000 Euro unterlassen, so fallen für jede Selbstanzeige jeweils entsprechende Gebühren nach dem jeweiligen Gegenstandswert an. Hintergrund ist, dass jeder unterlassene Meldeverstoß auch für sich eine Ordnungswidrigkeit darstellt und jeweils ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro bzw. bis zu 300.000 Euro nach sich ziehen würde.

Aus der nachfolgenden Tabelle ergeben sich die voraussichtlichen Gebühren für einen durchschnittlichen Fall.

Gegenstandswert bis … EuroMindestgebühr (10/10) EuroMittelgebühr (20/10) EuroVoraussichtliche
Gebühren (brutto)
inkl. Auslagen
 13 000618,00 €1.236,00 €1.494,64 €
 16 000665,00 €1.330,00 €1.606,50 €
 19 000712,00 €1.424,00 €1.718,36 €
 22 000759,00 €1.518,00 €1.830,22 €
 25 000806,00 €1.612,00 €1.942,08 €
 30 000892,00 €1.784,00 €2.146,76 €
 35 000977,00 €1.954,00 €2.349,06 €
 40 0001.061,00 €2.122,00 €2.548,98 €
 45 0001.146,00 €2.292,00 €2.751,28 €
 50 0001.230,00 €2.460,00 €2.951,20 €
 65 0001.320,00 €2.640,00 €3.165,40 €
 80 0001.411,00 €2.822,00 €3.381,98 €
 95 0001.502,00 €3.004,00 €3.598,56 €

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