Ihnen wurde eine Betriebsprüfung von Ihrem Finanzamt angekündigt? Im Rahmen einer Betriebsprüfung bzw. Außenprüfung überprüfen die Finanzbehörden die steuererhebliche Angaben des Steuerpflichtigen, die dieser in seinen Steuererklärungen gemacht hat. Sie kann eine oder mehrere Steuerarten, einen oder mehrere Besteuerungszeiträume umfassen oder sich auf bestimmte Sachverhalte beschränken. Das Gute ist, dass das Finanzamt zunächst alle angaben in den Steuererklärungen als richtig und zutreffend unterstellt hat. Nun prüft die Finanzverwaltung im Rahmen der Betriebsprüfung, ob Sie wirklich alles richtig gemacht haben. Also, keine Angst vor der anstehenden Außenprüfung!
Wo findet die Betriebsprüfung / Außenprüfung statt?
Unangenehm ist eine Betriebsprüfung immer – auch wenn Sie Ihre Steuern nach bestem Gewissen abgeführt haben. Denn sie findet meistens während der Geschäftszeit und in den Räumen des Steuerpflichtigen statt. Das Gesetz spricht hier von der sogenannten „Außenprüfung“, die grundsätzlich beim Steuerpflichtigen vor Ort stattfindet. Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie uns bei der Vorbereitung helfen.
Was wird in der Betriebsprüfung geprüft?
Der Prüfer soll steuerlich bedeutsame Sachverhalte ermitteln und beurteilen. Prüfungsgegenstand sind somit alle steuerlich relevanten Sachverhalte der laufend veranlagten Steuern, also Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und ggf. Gewerbesteuer.
Zweck der Außenprüfung ist die Ermittlung und Beurteilung der steuerlich bedeutsamen Sachverhalte, um die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen (§§ 85 , 199 Abs. 1 AO). Bei der Anordnung und Durchführung von Prüfungsmaßnahmen sind im Rahmen der Ermessensausübung die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit der Mittel und des geringstmöglichen Eingriffs zu beachten.
Wie oft hat man eine Betriebsprüfung?
Mittelbetriebe müssen demnach im Schnitt also alle 15 Jahre, Kleinbetriebe ungefähr alle 31 Jahre und Kleinstbetriebe alle 100 Jahre mit einer Überprüfung rechnen. Natürlich sind das Durschnittswerte. Einzelne Unternehmer kann eine Betriebsprüfung auch häufiger treffen. Das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Finanzbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und wann eine Außenprüfung durchgeführt wird. Dies gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige von sich aus eine baldige Außenprüfung begehrt.
Ich begleite Sie vor, während und zum Abschluss der Betriebsprüfung. Denn eine gute juristische Begleitung der Außenprüfung sorgt nicht nur für Beruhigung, sondern kann auch hohe Steuernachforderungen verhindern.
Die Mitwirkung eines Fachanwalts für Steuerrecht kann von vornherein verhindern, dass es zu einem zeit- und kostenintensiven Rechtsbehelfsverfahren vor dem Finanzamt oder dem Finanzgericht kommt. Auch bei „festgefahrenen“ Betriebsprüfungen bin ich als Fachanwalt für Steuerrecht in Hannover Ihr Ansprechpartner, da ich gemeinsam mit Ihnen Streitigkeiten kläre oder neue Strategien entwickle, einen gütlichen Ausgang herbeizuführen.
Ihr direkter Kontakt zu Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. jur. Arconada, LL.M., – Ihr Experte bei Betriebsprüfungen
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