Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. jur. Arconada, LL.M., (Taxation – Steuerrecht) unterstützt Sie in allen Fragen des Rechts. Dabei liegt der Fokus der Kanzlei in Hannover auf dem Steuerrecht und dazugehörigen wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen.
Der Fachanwalt für Steuerrecht wird häufig auch kurz als „Steueranwalt“ bezeichnet. Die von Rechtsanwalt Dr. jur. Arconada, LL.M., abgelegte Masterprüfung (LL.M. Taxation) umfasst auch die gemäß §§ 4, 9 der Fachanwaltsordnung (FAO) nachzuweisenden besonderen theoretischen Kenntnisse, die für die Führung der Bezeichnung „Fachanwalt für Steuerrecht“ vorausgesetzt werden.
Ihre Vorteile bei Dr. jur. Arconada, LL.M.:
- Spezialist mit hoher Expertise
- Persönliche Betreuung in Hannover
- Schnelle Bearbeitung
- Fachbuchautor
- IHK Prüfer (IHK Hannover)
- Lehrbeauftragter des NSI in Hannover und Honorardozent
- Regelmäßige Fortbildung
Im Rahmen ständiger Fortbildung ist Rechtsanwalt Dr. jur. Arconada auf dem aktuellen Stand des Rechts, wodurch er auch komplizierte Fragen schnell und zuverlässig beantworten kann. Größtmögliche Transparenz, die Aufklärung über anfallende Kosten sowie taktisches Vorgehen gehören für ihn zu den selbstverständlichen Grundvoraussetzungen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit.
Steuerstrafrecht und Vertretung vor allen Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
Dr. jur. Arconada, LL.M., hat nach dem Ausscheiden aus dem Angestelltenverhältnis einer mittelständischen Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei seinen Traum einer eigenen Wirtschaftskanzlei umgesetzt. Der Mann hat Biss und Kampfeswillen: Dr. jur. Arconada, LL.M., hat seit seiner ersten juristischen Zulassung im Jahr 2006 weit mehr als 3.000 Verfahren vor Finanzbehörden sowie den Finanz- und Verwaltungsgerichten bestritten. Darunter gehören auch zahlreiche Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und den Oberverwaltungsgerichten der Bundesrepublik – davon etliche von grundsätzlicher Bedeutung. Der anerkannte Fachmann veröffentlicht regelmäßig Fachliteratur, ist Prüfer der IHK Hannover für Bilanzbuchhalter sowie ständiger Ausbilder von Steuerfachangestellten und Finanzbuchhaltern.
Ob komplexe Steuerstrafverfahren, Betriebsprüfungen, Zahlungsschwierigkeiten oder Steuerschulden bei seinen Klienten oder vorläufiger Rechtsschutz – bei diesen Themen läuft der Fachanwalt für Steuerrecht Dr. jur. Arconada, LL.M., zur Höchstform auf. Rechtsanwalt Dr. jur. Arconada, LL.M., bietet umfassende Beratung in allen unternehmerischen und finanziellen Bereichen, hat in den vergangenen Jahren unzählige Betriebsprüfungen begleitet und zig tatsächliche Verständigungen ausgehandelt.
Was macht ein Fachanwalt für Steuerrecht?
Ein Fachanwalt für Steuerrecht ist ein Rechtsanwalt, der sich auf das Steuerrecht spezialisiert hat. Um den Titel „Fachanwalt für Steuerrecht“ zu erlangen, muss ein Rechtsanwalt eine umfangreiche praktische Erfahrung sowie theoretische Kenntnisse in diesem Bereich nachweisen und eine spezielle Fachanwaltsprüfung ablegen.
Die Aufgaben eines Fachanwalts für Steuerrecht umfassen unter anderem:
- Steuerberatung: Ein Fachanwalt für Steuerrecht berät seine Mandanten in allen steuerrechtlichen Angelegenheiten, einschließlich der steuerlichen Gestaltung von Verträgen, Unternehmenstransaktionen, Testamentsvollstreckungen und Nachfolgeregelungen.
- Steuerverfahren: Ein Fachanwalt für Steuerrecht vertritt seine Mandanten in Steuerverfahren, wie z.B. bei Betriebsprüfungen, Steuerstrafverfahren und Steuerstreitigkeiten vor Gericht.
- Unterstützung bei Steuererklärungen: Ein Fachanwalt für Steuerrecht kann seinen Mandanten bei der Erstellung und Abgabe von Steuererklärungen helfen und sie beraten, wie sie Steuervorteile nutzen und Steuern sparen können.
- Steuerliche Compliance: Ein Fachanwalt für Steuerrecht kann Unternehmen und Privatpersonen dabei unterstützen, steuerliche Vorschriften einzuhalten und Strafen und Sanktionen zu vermeiden.
- Steuergestaltung: Ein Fachanwalt für Steuerrecht kann Unternehmen und Privatpersonen bei der Gestaltung von Geschäftsmodellen und Transaktionen beraten, um steuerliche Vorteile zu erzielen und Steuern zu sparen.
- Internationales Steuerrecht: Ein Fachanwalt für Steuerrecht kann Unternehmen und Privatpersonen bei grenzüberschreitenden steuerrechtlichen Angelegenheiten beraten, wie z.B. bei internationalen Verträgen oder bei der Vermeidung von Doppelbesteuerung.
Insgesamt ist ein Fachanwalt für Steuerrecht ein Experte in allen steuerrechtlichen Angelegenheiten und kann seinen Mandanten eine umfassende Beratung und Unterstützung bieten. Er verfügt über spezifische Kenntnisse in einem komplexen Rechtsgebiet, das ständig im Wandel ist und sehr anspruchsvoll sein kann.
Wirtschaftsstrafrecht
Rechtsanwalt Dr. Arconada, LL.M. gehört zu den gefragtesten und erfolgreichsten Wirtschaftsstrafrechtlern Norddeutschlands mit Kanzleisitz in Hannover. Er sucht keine Kompromisse, sondern will das beste Ergebnis für seine Mandaten. Zudem gehört er zu den wenigen Anwälten in Deutschland, die zugleich einen Fachanwaltstitel erworben haben. Wenn sich Sachverhalte überschneiden – beispielsweise Unternehmer wegen Nichtzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen oder Steuern angeklagt worden sind – zahlt sich diese Kompetenz aus.
Rechtsanwalt Dr. jur. Arconada, LL.M., darf vor allen Amts- und Landgerichten sowie Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof in Strafsachen auftreten. Damit deckt er sämtliche juristische Bereiche ab: Von der Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens bis hin zu Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.
Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. jur. Arconada,LL.M.
- Rechtsanwalt
- Spezialisierter Strafverteidiger
- Fachanwalt für Steuerrecht
- vereidigter Notarvertreter
- IHK-Prüfer (IHK Hannover)
- Testamentsvollstrecker
- Dozent an diversen Einrichtungen (u.a. NSI Hannover)
- Sachverständiger für Steuerrecht und Steuerberatergebühren
- Schiedsgutachter der Rechtsanwaltskammer Celle
- Fachbuchautor
Lebenslauf:
- Seit 2022 Ausbildungskanzlei im Projekt Law Clinic StPO Uni Göttingen
- Seit 2019 Autor in der Zeitschrift „Honorargestaltung für Steuerberater“
- 2018 Abschluss der Promotion zum „Dr. jur.“ (Schwerpunkte: Datenschutzrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht)
- Seit 2018 Ausbilder für Bilanzbuchhalter
- Seit 2017 Schiedsgutachter der Rechtsanwaltskammer Celle
- Seit 2017 Lehrbeauftragter am Niedersächsisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung
- Seit 2016 IHK-Prüfer für Bilanzbuchhalter
- Seit 2015 Stiftungsvorstand
- Seit 2015 Testamentsvollstrecker
- Seit 2014 vereidigter Notarvertreter
- Seit 2014 Fachanwalt für Steuerrecht
- Seit 2013 Zulassung zur Ausbildung von Steuerfachangestellten (Steuerberaterkammer Niedersachsen)
- Seit 2013 Dozent an einer Berufsfachschule für Steuerfachangestellte
- Seit 2012 Ausbilder für Referendare, Rechtsanwaltsfachangestellte und Steuerfachangestellte
- Seit 2012 Honorardozent an diversen Einrichtungen
- Seit 2012 Gastwissenschaftler bei provet
- Seit 2012 Kooperationspartner des LBV (Lohnsteuerberatungsverbund – Lohnsteuerhilfeverein)
- 2011-2012 LL.M. (Taxation) Studium der Steuerrechtswissenschaften, Osnabrück – Fachanwaltsqualifikation Steuerrecht
- Seit 2011 Rechtsanwalt, selbstständig. Schwerpunkt: Steuerrecht
- 2011-2012 Angestellter Rechtsanwalt bei einer Steuerberaterkanzlei, Hannover
- 2010/2011 Zweites Juristisches Staatsexamen
- 2007-2009 Justiziar eines Technologieunternehmens
- 2007 Zulassung als Rechtsbeistand für den Bereich Inkasso
- 2006/2007 Erstes Juristisches Staatsexamen sowie Verleihung des Grades Diplom-Jurist
Vorträge, Konferenzen und Tätigkeit als Dozent:
- Honorardozent für den Bereich Haftungsfragen für Berufsträger (Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Notare)
- Honorardozent für steuerrechtliche Fortbildung: Einkommensteuer, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung
- Honorardozent an einer Berufsfachschule für Steuerfachangestellte, Allgemeine Steuerlehre sowie Abgabenordnung
Ständige Fortbildung:
Im Rahmen ständiger Fortbildung setzt Rechtsanwalt Dr. jur. Arconada, LL.M., auf einen starken Partner: die Deutsche Akademie für Wirtschaft GmbH (DAW). Damit Rechtsanwalt Dr. jur. Arconada, LL.M., Ihnen alle Fragen professionell beantworten kann, besucht er jedes Jahr mindestens sechs Fortbildungen im Bereich Steuerrecht.
Was macht ein Fachanwalt für Steuerrecht?
Inhaltlich lässt sich die Tätigkeit des Fachanwalts für Steuerrecht (Steueranwalt) grob in vier Kategorien einteilen. Unterschieden werden kann zwischen:
- dem Bereich der Erklärungsberatung,
- dem Tätigkeitsbereich der Steuergestaltung,
- dem Bereich des Steuerstreits (Einsprüche und Klagen) und
- dem Bereich der Steuerfahndung.
Was sind die Tätigkeitsfelder eines Fachanwalts für Steuerrecht?
Die tägliche Arbeit eines Fachanwalts für Steuerrecht bewegt sich in folgenden Bereichen:
- Buchführung und Bilanzwesen einschließlich des Rechts der Buchführung und des Jahresabschlusses,
- Allgemeines Abgabenrecht einschließlich Bewertungs- und Verfahrensrecht,
- Besonderes Steuerrecht und Abgabenrecht in den Gebieten:
- Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer,
- Umsatzsteuer- und Grunderwerbsteuerrecht,
- Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht.
4. Steuerstrafrecht sowie Verbrauchsteuer- und internationalen Steuerrecht einschließlich des Zollrechts.
Was ist Erklärungsberatung?
Erklärungsberatung ist die Beratung des Mandanten bei der Erstellung seiner Steuererklärungen. Sie erfordert eine gute Übersicht in dem betreffenden Gebiet des Steuerrechts und sollte gerade bei der Betreuung eines Unternehmens auch betriebswirtschaftliche Überlegungen mit einbeziehen.
Der Rechtsanwalt wird hier unmittelbar im klassischen Betätigungsfeld eines Steuerberaters tätig. Nach der Neufassung des Rechtsdienstleistungsgesetzes sind zwar auch die Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in erweitertem Umfang zur rechtlichen Beratung befugt. Über die umfassende Qualifikation verfügt aber weiterhin nur der Rechtsanwalt.
Was ist Steuergestaltung?
Steuergestaltung bedeutet in erster Linie die Beratung bei der Vertragsgestaltung unter steuerlichen Aspekten. Dies kann ein Unternehmenskaufvertrag, eine Testamentsgestaltung oder die Formulierung einer Lizenzvereinbarung sein. Häufig wird der Steueranwalt auch mit der Einrichtung von Stiftungen beauftragt.
Der Steueranwalt kann die Federführung innehaben oder als Zweitberater (beispielsweise neben dem Notar) ausschließlich für die steuerlichen Aspekte herangezogen werden. Dieser Tätigkeitsbereich zeichnet sich durch seine vielfältigen Bezüge zu den anderen Rechtsgebieten des Gesellschaftsrechts, des Arbeitsrechts, des Erbrechts, des Bankrechts, des Insolvenzrechts etc. aus.
Was bedeutet Steuerstreit?
Der Tätigkeitsbereich des Steuerstreits umfasst die Vertretung des Steuerpflichtigen im
- Prüfungs-,
- Festsetzungs- und
- Rechtsbehelfsverfahren
gegenüber dem Finanzamt.
Der Steueranwalt vertritt den Unternehmer in der Betriebsprüfung und begleitet ihn zur Schlussbesprechung mit den Finanzbehörden. Er führt das Einspruchsverfahren gegen die Nachforderungsbescheide des Finanzamts und streitet vor dem Finanzgericht um die Aussetzung der Vollziehung. Er vertritt den Mandanten im erstinstanzlichen Verfahren vor dem jeweiligen Finanzgericht sowie in der Nichtzulassungsbeschwerde und der Revision vor dem Bundesfinanzhof. Teilweise muss der Steueranwalt auch vor den Verwaltungsgerichten auftreten.
Der Steueranwalt schätzt als Zweitberater die Risiken bestimmter steuerlicher Gestaltungen ein. Er beantragt die Erteilung von verbindlichen Auskünften durch die Finanzbehörden und beurteilt die Erfolgsaussichten eines Rechtmittels (beispielsweise Einspruch oder Klage). Wer mit Sachkenntnis und streitfreudig, aber nicht unfreundlich gegenüber den Finanzbehörden auftritt, der lernt diese Behörden als hochqualifizierte Gegner kennen, mit denen es Freude macht, zu streiten und – im richtigen Augenblick – nach Möglichkeiten für eine Einigung zu suchen.
Was mach ein SteuerAnwalt im Steuerstrafrecht?
Der Bereich des Steuerstrafrechts wird geprägt durch die Auseinandersetzung mit der Steuerfahndung oder mit den Bußgeldstellen der Finanzämter.
Die effektive Verteidigung gegenüber der Steuerfahndung erfordert Spezialkenntnisse sowohl im Strafrecht als auch im Steuerrecht. Der Steueranwalt leistet Präventivberatung; er gibt Hinweise, welche steuerlichen Gestaltungen legal sind und mit welchen Gestaltungen der Mandant sich im Graubereich bewegt.
Der Steueranwalt kann für den Mandanten eine strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371 AO) abgeben und ist damit in der besonderen Lage, nach der vorsätzlichen Begehung eines vollendeten Delikts noch den Weg zu einer garantierten Strafbefreiung eröffnen zu können.
Parallel zur Vertretung im strafprozessualen Vor- und Zwischenverfahren sind die steuerlichen Rechtsbehelfe einzulegen, die Verteidigung erfolgt insoweit zweispurig auf dem Gebiet des Strafprozessrechts und dem Gebiet des steuerlichen Verfahrensrechts.
Der Steueranwalt verteidigt weiter in der Hauptverhandlung vor dem Strafgericht, er legt Beschwerden ein und vertritt den Verurteilten in der Berufung oder Revision. Stets muss die strafrechtliche Verteidigung mit den anhängigen Rechtsbehelfen im Steuerstreitverfahren abgestimmt werden. Ist im Steuerstreit oder Steuerfahndungsverfahren eine Einigung erzielt, so ist der Mandant beim Abschluss einer „Tatsächlichen Verständigung“ – der spezifischen Form des Vergleichs im Steuerrecht – zu beraten. Auch dies setzt wiederum voraus, dass der Berater alle steuerlichen Konsequenzen der zutreffenden Einigung überschaut.
Wie wird man Fachanwalt für Steuerrecht?
Bei dem Titel eines Fachanwalts für Steuerrecht handelt es sich um eine Fachanwaltsbezeichnung des deutschen Berufsrechts der Rechtsanwälte. Der Fachanwalt für Steuerrecht gehört zu den ältesten deutschen Fachanwaltsbezeichnungen, die in der Berufsordnung für Rechtsanwälte genannt sind.
Inhaltlich wird der Titel durch die in der Fachanwaltsordnung (FAO) genannten Rechtsgebiete, bezüglich derer der den Fachanwaltstitel führende Rechtsanwalt besondere Kenntnisse nachweisen muss, definiert.
Was hat der Fachanwalt für besondere Kenntnisse im Steuerrecht?
Der Fachanwalt für Steuerrecht muss besondere theoretische wie praktische Kenntnisse in folgenden Bereichen besitzen:
- Buchführung und Bilanzwesen einschließlich des Rechts des Jahresabschlusses,
- Allgemeines Abgabenrecht einschließlich des Bewertungs- und Verfahrensrechts,
- das besondere Steuer- und Abgabenrecht in den Teilbereichen Einkommen-, Körperschafts- und Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Grunderwerbssteuer sowie
- Erbschafts- und Schenkungsteuer,
- Verbrauchssteuer- Außensteuer- und Steuerstrafrecht.
Weiter erforderlich ist zum Erwerb des Titels eines Fachanwalts für Steuerrechts ist der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen. Hier fordert die Fachanwaltsordnung durch den Bewerber eine Vielzahl von bearbeiteten Fällen. Unter diese Fälle müssen auch rechtsförmliche Verfahren, also Einspruchs- oder Klageverfahren, fallen.
Was bedeutet „Master of Laws“(LL.M.)?
Rechtsanwalt Dr. jur. Rechtsanwalt Arconada, LL.M., hat mit dem Master of Laws (LL.M.) der Universität Osnabrück rund 1.200 Fachanwaltsstunden absolviert. Daneben erfordert der universitäre Master-Abschluss mehrere Klausuren sowie eine fachspezifische wissenschaftliche Ausarbeitung. Regelmäßig muss ein „gewöhnlicher“ Fachanwalt lediglich 120 Theoriestunden bei einem privaten Anbieter sowie drei Klausuren nachweisen. Daher kann Rechtsanwalt Arconada mit dem Master of Laws eine deutlich umfangreichere Ausbildung vorweisen, als so mancher Kollege.
Mit dem Ablegen eines (deutschen) Master-Abschlusses ist eine besondere Qualifizierung des Absolventen verbunden. Der Absolvent eines Master-Abschlusses an einer deutschen Universität weist damit offenkundig nach, dass er in einem Spezialgebiet überdurchschnittliche praktische und theoretische Rechtskenntnisse aufweist.
Praktische Fachanwaltsqualifikation
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. jur. Rechtsanwalt Arconada, LL.M.,Taxation, hat zur Erlangung des Fachanwaltstitels dem Prüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammer Celle eine Falliste mit insgesamt rund 500 bearbeiteten Fällen (in nur zwei Jahren) vorgelegt. Unter den bearbeiteten Verfahren befanden sich viele abgeschlossenen Einspruchs- oder Klageverfahren.
Was kosten ein Steueranwalt?
Ihre Vermögenssicherung ist mein erstes Ziel. Dazu gehört für uns auch eine klare und transparente Kostenaussage, d.h. keine langen und unverständlichen Ausführungen zu den Vergütungsverordnungen, sondern „konkrete Zahlen“.
Hierzu treffen wir vorab eine Honorar- bzw. Vergütungsvereinbarungen und soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten nachfolgende Stundensätze:
Wie hoch ist der Stundensatz?
Rechtsberatung | 297,50 Euro* |
Steuerberatung | 297,50 Euro* |
Unternehmensberatung | 297,50 Euro* |
Strafverteidigung | auf Anfrage |
(*brutto, inkl. 19 % gesetzlicher Umsatzsteuer)
Ihr direkter Kontakt zu Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. jur. Arconada, LL.M.
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