Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen: So sparen Sie Steuern

Steuerliche Vorteile durch haushaltsnahe Dienstleistungen

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können die Steuerlast erheblich senken. Der § 35a EStG fasst mehrere begünstigte Tätigkeiten zusammen, für die eine Steuerermäßigung gewährt wird. Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören Tätigkeiten, die eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung aufweisen und im Haushalt ausgeführt werden, z.B. Reinigungsleistungen, Gartenpflege, Betreuung von Haustieren und Winterdienst.

Höchstbeträge und Steuerabzug

Für haushaltsnahe Dienstleistungen beträgt der Höchstbetrag 20.000 Euro, wovon 20 % (also bis zu 4.000 Euro) steuerlich abgesetzt werden können. Handwerkerleistungen sind bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro begünstigt, was einem Steuerabzug von 1.200 Euro entspricht. Die Arbeitskosten müssen gesondert ausgewiesen und unbar bezahlt werden.

Beispiele für begünstigte Tätigkeiten

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen zählen unter anderem:

  • Reinigungsleistungen durch Dienstleistungsagenturen
  • Gartenpflege (z.B. Rasenmähen, Heckenschneiden)
  • Betreuung von Haustieren
  • Reparatur oder Austausch von Bodenbelägen, Fenstern und Türen
  • Wartung von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen
  • Modernisierung des Badezimmers oder der Einbauküche

Nicht begünstigte Tätigkeiten

Nicht begünstigt sind handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme. Auch Barzahlungen und Abschlagszahlungen sind nicht steuerlich abzugsfähig. Es kommt grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Zahlung an, um die Steuerermäßigung im jeweiligen Kalenderjahr zu berücksichtigen.

Besonderheiten für Mieter und Eigentümer

Auch Mieter können Handwerkerleistungen in Abzug bringen, wenn diese in der Nebenkostenabrechnung entsprechend ausgewiesen sind. Eigentümer von Eigentumswohnungen können ebenfalls profitieren, wenn die Handwerkerleistungen in der WEG-Abrechnung ausgewiesen sind. Steuerpflichtige, die unentgeltlich in einer überlassenen Wohnung wohnen, können ebenfalls die Steuerermäßigung in Anspruch nehmen, wenn sie dort einen Haushalt führen.

Fazit

Die Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen bietet eine erhebliche steuerliche Entlastung. Es ist wichtig, die Voraussetzungen und Höchstbeträge zu kennen, um die Kosten korrekt in der Steuererklärung anzugeben. Bei Fragen oder Unsicherheiten kann ein Steuerberater weiterhelfen und individuelle Beratung bieten, um die bestmögliche steuerliche Entlastung zu erreichen.