Berufsausbildungskosten: Absetzbarkeit von der Erstausbildung bis zur Zweitausbildung
Erstausbildung: Beschränkter Sonderausgabenabzug Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium können bis zu einer Höhe von 6.000 Euro jährlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dazu zählen Fahrtkosten zum …