Zinssatz für Steuernachforderungen und Steuererstattungen von 6 % auf 1,8 % pro Jahr gesenkt
Das BVerfG hatte entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig ist, soweit der Zinsberechnung für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2014 ein Zinssatz von monatlich 0,5 % zugrunde gelegt wird …