Sie haben eine Prüfung durch den Zoll? Es werden Nachzahlungen und weitere Zahlungsverpflichtungen angedroht? Für viele Unternehmer wird eine rechtssichere Zollabwicklung dann zum Thema, wenn finanzielle Zahlungen drohen, die im Nachgang einer Zollprüfung auftauchen. Lassen Sie sich schon im Vorfeld durch Rechtsanwalt Dr. Arconada unterstützen.

Was prüft der Zoll überhaupt?

Die Hauptzollämter prüfen, ob der Arbeitgeber seine sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- und Aufzeichnungspflichten erfüllt hat. Hier wird festgestellt, ob die Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung korrekt errechnet und abgeführt wurden.

Was kontrolliert der Zoll beispielsweise in der Gastronomie?

Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Arconada
Zollprüfung und Zollstrafrecht

Die Betriebsprüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls dienen der Überprüfung aller Arbeitsverhältnisse (Prüfung auf illegale Beschäftigung, Einhaltung des Mindestlohns, Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes), für die zwingend eine Anmeldung (Sofortmeldung) in der Datenbank der Deutschen Rentenversicherung.

Als Rechtsanwalt für Zollrecht in Hannover unterstütze ich Sie bei der Koordination aller zollrechtlich relevanten Abläufe und kläre Sie über alle Richtlinien auf. Thematisch bin ich breit aufgestellt und helfe Ihnen bei einer Zollprüfung, aber auch beim Zollwertrecht, bei Ausfuhrerstattung oder bei einem Einspruch gegen Zollbescheide. Auch bei der Beschlagnahme von Waren im Ausland bin ich Ihr Ansprechpartner.

Aber nicht nur für Unternehmen können die komplexen Zollrichtlinien und der sogenannte Zollkodex zu einem Problem werden. Auch für Privatpersonen (besonders Geschäftsreisende) sind zollrechtliche Unklarheiten im Zuge Ihrer Einreise verzwickt. Finanzielle Belastungen können Sie durch eine fachkundige Beratung von einem Fachanwalt meist erfolgreich reduzieren.

Von der Zollprüfung zum Zollstrafrecht

Der Übergang von der Zollprüfung zu Zollstrafrecht ist fließend. Das Zollstrafrecht spielt daher im Zollrecht eine große Rolle. Denn das Zollstrafrecht ist eng verbunden mit dem Steuerstrafrecht. Vorwürfe zu Zollvergehen müssen daher sehr ernst genommen werden, da es nicht nur für Unternehmen, sondern auch für deren Angestellte und Mitarbeiter in leitender Position erhebliche berufliche Konsequenzen mit sich bringen kann.

Zu den Zollstraftaten zählen beispielsweise die Zollhinterziehung (§ 370 AO), die Steuerhehlerei (§ 374 AO), die Begünstigung (§ 369 Abs. 1 Nr. 4 AO), der Bannbruch (§ 372 AO), der gewerbsmäßige, gewaltsame und/oder bandenmäßige Schmuggel (§ 373 AO) und die Steuerzeichenfälschung (§§ 148, 149 StGB, § 369 Abs. 1 Nr. 3 AO).

Das Besondere am Zollstrafrecht: Es ist extrem komplex. So sind bei Ihrer Verteidigung gegen zollstrafrechtliche Vorwürfe nicht nur Kenntnisse im Zollrecht und Strafrecht erforderlich, sondern auch Erfahrung mit europäischen und internationalen Bestimmungen. Nehmen Sie sich einen ausgewiesenen Anwalt für Zollstrafrecht in Hannover, da dies ein Spezialgebiet ist, bei dem einfaches strafrechtliches Wissen oft nicht ausreichend ist. Daher ist es sinnvoll einen Experten wie Dr. Arconada mit der Sache zu beauftragen.

Ihr direkter Kontakt zu Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. jur. Arconada, LL.M. – Ihr Ansprechpartner für Zollprüfung und Zollstrafrecht

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