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Steuerbüro, Rechtsanwalt und Fachanwalt: Dr. jur. Arconada, Heinrichstraße 4, 30175 Hannover, Tel.: 0511/310600-32
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Schlagwort: Betriebsprüfung

Frage
Außenprüfung / Betriebsprüfung / Betriebsprüfung / Steuerfahndung

Beispiele zur Ausbeutekalkulation mit 30/70-Methode

Die 30/70-Methode bezeichnet eine Form der Ausbeutekalkulation, die auf dem Getränkewareneinsatz basiert. Hierbei geht der Betriebsprüfer davon aus, dass Gäste in einem Restaurant üblicherweise zu einer Mahlzeit eine festgelegte Menge …

Geld
Allgemein / Außenprüfung / Betriebsprüfung / Betriebsprüfung / Steuerfahndung

Fachanwalt für Steuerrecht – Begleitung von Betriebsprüfungen

Als renommierter Fachanwalt für Steuerrecht bietet Ihnen die Kanzlei Dr. Arconada in allen steuerlichen Angelegenheiten professionelle Unterstützung. Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiches Fachwissen und langjährige Erfahrung, um Ihre steuerlichen Belange …

Geld
Allgemein / Außenprüfung / Betriebsprüfung / Betriebsprüfung / Steuerfahndung

Kassenführung und Kassenprüfung

Grundsätzlich sind alle Bareinnahmen einzeln aufzuzeichnen. Für die Ordnungsmäßigkeit reicht es jedoch aus, wenn die Summe der Tageseinnahmen aufgezeichnet wird. Diese muss allerdings durch den Registrierkassenstreifen, Tagesendsummenbon oder Kassenzettel nachgewiesen …

Außenprüfung
Außenprüfung / Betriebsprüfung

Alles über Außenprüfungen / Betriebsprüfungen

Zulässigkeit einer Außenprüfung Eine Außenprüfung ist unabhängig davon zulässig, ob eine Steuer bereits festgesetzt, ob der Steuerbescheid endgültig, vorläufig oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist (BFH-Urteil vom 28.3.1985, …

Geld
Allgemein

Umfang einer Außenprüfung / Betriebsprüfung

Im Rahmen einer Außenprüfung nach § 193 Abs. 1 AO können, ohne dass die Voraussetzungen des § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO vorliegen müssen, auch Besteuerungsmerkmale überprüft werden, die …

Unterlagen
Allgemein

Prüfungsanordnung einer Außenprüfung / Betreibsprüfung

diese Rechtsgrundlage. Die Prüfungsanordnung (§ 5 Abs. 2 Satz 1 BpO), die Festlegung des Prüfungsbeginns (BFH-Urteil vom 18.12.1986, I R 49/83, BStBl 1987 II S. 408) und des Prüfungsorts (BFH-Urteil …

Kontakt

Tel.: 0511 310 600 32
Fax: 0511 310 600 33
Mail: post@kasur.de

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