Kapitalerträge der Kinder – Wenn die Bank Steuern einbehält?

Läuft ein Konto oder Depot auf den Namen Ihres Kindes? Dann gehören diese Kapitalerträge nicht in die Steuererklärung der Eltern. Obwohl minderjährig, wird auch ein Kind als vollwertiger Steuerzahler eingestuft. Soweit erforderlich muss dann das Kind eine eigene, neue Steuererklärung abgeben. Nur so können Sie sich zu viel gezahlte Steuern auf Kapitalerträge erstatten lassen.

Beispiel

Sie haben für Ihr Kind ein Sparkonto angelegt, über dass Sie monatlich 100 Euro für die Ausbildung des Kindes ansparen. An einen Freistellungsauftrag wurde nicht gedacht. Deshalb zieht die Bank jährlich von den Zinsen 25 Prozent Abgeltungsteuer ab.

Diesen Steuerabzug können Sie sich mit einer Steuererklärung für das Kind von Ihrem Finanzamt erstatten lassen.

Wann sollte für ein Kind eine Steuererklärung abgegeben werden?

Immer dann, wenn auf Grund der Kapitalerträge des Kindes Abgeltungsteuer / Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, obwohl die Erträge unterhalb von Sparerpauschbetrag und Grundfreibetrag angefallen sind, sollten Sie sich über die Steuererklärung diese zu viel gezahlten Steuern erstatten lassen. Der Sparerpauschbetrag liegt im Jahr 2021 bei 801 €, der Grundfreibetrag bei 9.408 €.

Wann müssen Sie für das Kind eine Steuererklärung abgeben?

Bei den meisten Kapitalerträgen wird direkt die Abgeltungsteuer einbehalten. Damit ist die Besteuerung dieser Einkünfte abgegolten. Wenn daneben aber noch Kapitaleinkünfte bezogen werden, die der individuellen Einkommensteuer unterliegen (beispielsweise bei stillen Beteiligungen), und diese zusammen mit den übrigen Einkünften die steuerlichen Freibeträge übersteigen, muss eine Steuererklärung auch für das Kind eingereicht werden.