Was kostet ein Anwalt in Hannover? Die wichtigsten Fragen zu Rechtsberatung, Steuerrecht und Steuerstrafverfahren

Wer einen Rechtsanwalt benötigt, möchte zunächst wissen, welche Kosten entstehen. Das gilt besonders dann, wenn bereits ein Schreiben des Finanzamts vorliegt, eine Betriebsprüfung angekündigt wurde oder sogar der Verdacht einer Steuerhinterziehung im Raum steht.

Ist eine anwaltliche Erstberatung kostenlos? Was darf eine Stunde Rechtsberatung kosten? Welcher Anwalt ist zuständig, wenn es Schwierigkeiten mit dem Finanzamt gibt? Und wann wird aus einer steuerlichen Auseinandersetzung ein Steuerstrafverfahren?

Die Antworten hängen nicht allein davon ab, wie viel Zeit der Rechtsanwalt für die Bearbeitung benötigt. Auch die Art des Mandats, der wirtschaftliche Wert der Angelegenheit und die gesetzlichen Gebührenvorschriften spielen eine Rolle.

Als Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Strafverteidiger in Hannover befasse ich mich seit vielen Jahren mit steuerrechtlichen Auseinandersetzungen, Einspruchs- und Klageverfahren sowie der Verteidigung in Steuerstrafsachen.

Die nachfolgenden Antworten erläutern die rechtlichen Grundlagen und zeigen anhand konkreter Beispiele, mit welchen Kosten Mandanten rechnen müssen.

1. Wo finde ich kostenlose Rechtsberatung in Hannover?

Eine kostenlose Rechtsberatung ist auch in Hannover möglich. Allerdings besteht kein allgemeiner Anspruch darauf, von einem Rechtsanwalt ohne Vergütung beraten zu werden.

Wer nur über geringe finanzielle Mittel verfügt, kann unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Beratungshilfe erhalten. Daneben kommen kostenlose Beratungsangebote verschiedener Einrichtungen und Verbände in Betracht.

Beratungshilfe beim Amtsgericht Hannover

Die Beratungshilfe ist im Beratungshilfegesetz (BerHG) geregelt. Sie ermöglicht Personen mit geringem Einkommen, anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen, ohne die regulären Rechtsanwaltsgebühren selbst tragen zu müssen.

Voraussetzung ist insbesondere, dass der Rechtsuchende die Beratung aus eigenen Mitteln nicht finanzieren kann, keine andere zumutbare Hilfsmöglichkeit besteht und die Inanspruchnahme nicht mutwillig erscheint.

Zuständig ist grundsätzlich das Amtsgericht, in dessen Bezirk die rechtsuchende Person ihren Wohnsitz hat.

Für Einwohner der Stadt Hannover sowie aus Langenhagen, Laatzen, Seelze und Hemmingen ist dies das Amtsgericht Hannover.

Dort kann ein Beratungshilfeschein beantragt werden. Hierfür werden üblicherweise folgende Unterlagen benötigt:

  • Nachweise über Einkommen und Vermögen;
  • Belege über regelmäßige Ausgaben, etwa Miete und sonstige finanzielle Verpflichtungen;
  • Unterlagen zum konkreten Rechtsproblem;
  • ein gültiges Ausweisdokument.

Die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts Hannover vergibt für mündliche Beratungshilfeanträge Termine. Eine Terminvereinbarung ist nach den veröffentlichten Angaben unter der Telefonnummer 0511 347-3193 möglich. Alternativ kann der Antrag schriftlich gestellt werden.

Weitere Informationen bietet die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts Hannover.

Ist die Beratung mit einem Beratungshilfeschein vollständig kostenlos?

Nicht unbedingt. Nach Nr. 2500 des Vergütungsverzeichnisses zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz kann der Rechtsanwalt vom Rechtsuchenden eine Beratungshilfegebühr von 15 Euro verlangen.

Diese Gebühr kann der Rechtsanwalt erlassen.

Die weiteren gesetzlichen Vergütungsansprüche aus der bewilligten Beratungshilfe richten sich grundsätzlich gegen die Staatskasse.

Die Beratungshilfe umfasst außergerichtliche Beratung und, soweit erforderlich, auch außergerichtliche Vertretung. Für Strafsachen und Ordnungswidrigkeitenverfahren gilt jedoch eine Einschränkung: Hier wird nach § 2 Abs. 2 BerHG ausschließlich Beratungshilfe für die Beratung gewährt, nicht für die strafrechtliche Vertretung.

Gerade bei einem Steuerstrafverfahren ist dieser Unterschied wesentlich.

Welche weiteren Möglichkeiten kostenloser Rechtsberatung gibt es?

Je nach Rechtsgebiet kommen auch andere Anlaufstellen in Betracht. Gewerkschaften bieten ihren Mitgliedern häufig arbeitsrechtlichen Rechtsschutz. Mietervereine unterstützen ihre Mitglieder bei mietrechtlichen Fragen. Verbraucherzentralen und soziale Beratungsstellen unterhalten ebenfalls Beratungsangebote, deren Kosten und Voraussetzungen unterschiedlich ausgestaltet sind.

Auch einzelne Rechtsanwälte übernehmen gelegentlich Mandate unentgeltlich. Einen Anspruch auf eine solche Tätigkeit gibt es jedoch nicht.

Für steuerrechtliche Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt ist entscheidend, dass die beratende Person über die erforderliche steuerrechtliche Qualifikation verfügt. Eine allgemeine Sozial- oder Verbraucherberatung kann die Prüfung eines Steuerbescheids, einer Selbstanzeige oder eines steuerstrafrechtlichen Vorwurfs regelmäßig nicht ersetzen.

2. Wie hoch sind die Kosten für einen Anwalt im Steuerstrafverfahren?

Die Kosten einer anwaltlichen Verteidigung im Steuerstrafverfahren lassen sich nicht mit einem einheitlichen Betrag beantworten.

Ein Verfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung kann bereits nach einer überschaubaren Prüfung der Unterlagen beendet werden. Es kann aber auch umfangreiche Ermittlungen über mehrere Jahre, zahlreiche Steuerarten, internationale Sachverhalte und erhebliche Vermögenswerte betreffen.

Der Arbeitsaufwand unterscheidet sich entsprechend.

Welche Gebühren fallen im Steuerstrafverfahren an?

Grundsätzlich richtet sich die Vergütung eines Rechtsanwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Für die Strafverteidigung enthält Teil 4 des Vergütungsverzeichnisses besondere Gebührenregelungen.

Je nach Verfahrensstand können insbesondere folgende Gebühren entstehen:

Grundgebühr: Sie vergütet die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall.

Verfahrensgebühr im Ermittlungsverfahren: Sie entsteht für die anwaltliche Tätigkeit im strafrechtlichen Vorverfahren, beispielsweise für die Prüfung der Ermittlungsakte, die Verteidigungsstrategie und die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden.

Verfahrensgebühr im gerichtlichen Verfahren: Wird Anklage erhoben oder ein Strafbefehlsverfahren durchgeführt, können weitere Gebühren entstehen.

Terminsgebühren: Diese fallen insbesondere für die Teilnahme an gerichtlichen Hauptverhandlungen an. Bei mehreren Verhandlungstagen können mehrere Terminsgebühren entstehen.

Hinzu kommen gegebenenfalls Auslagen, Reisekosten und Umsatzsteuer.

Entscheidend ist: Die strafrechtlichen Gebühren richten sich nicht automatisch nach der Höhe der angeblich hinterzogenen Steuern. Vielmehr sieht das Gesetz für die Strafverteidigung grundsätzlich Betragsrahmengebühren vor.

Die Höhe des steuerlichen Vorwurfs kann allerdings die Bedeutung, Schwierigkeit und den Umfang des Mandats beeinflussen.

Wann wird eine Honorarvereinbarung geschlossen?

Bei umfangreichen oder besonders schwierigen Strafverfahren, also in der Regel bei jedem Steuerstrafverfahren, wird eine individuelle Vergütungsvereinbarung geschlossen.

Dies ist insbesondere sinnvoll, wenn mehrere Steuerjahre und Steuerarten betroffen sind, umfangreiche Buchhaltungsunterlagen auszuwerten sind oder parallel zum Strafverfahren steuerliche Einspruchsverfahren geführt werden müssen.

Auch die Prüfung von Auslandskonten, Kapitalanlagen, Kryptowährungen oder Beteiligungsstrukturen kann eine zeitintensive Bearbeitung erfordern.

Eine Vergütung nach Zeitaufwand erlaubt es, diese Tätigkeiten anhand der tatsächlich geleisteten Arbeit abzurechnen.

Beispiel: Was kostet ein Steuerstrafverteidiger bei Stundenhonorar?

Bei einem vereinbarten Stundensatz von beispielsweise 350 Euro netto ergeben sich folgende Honorare:

ZeitaufwandNettohonorarBruttohonorar (19 %)
3 Stunden1.050 €1.249,50 €
5 Stunden1.750 €2.082,50 €
10 Stunden3.500 €4.165,00 €
20 Stunden7.000 €8.330,00 €

Diese Beträge sind Rechenbeispiele und keine pauschalen Kostenangaben für ein bestimmtes Steuerstrafverfahren. Auslagen und weitere Kosten sind darin nicht berücksichtigt.

Bei einem einfach gelagerten Sachverhalt kann der Bearbeitungsaufwand erheblich geringer sein als bei einem mehrjährigen Ermittlungsverfahren mit mehreren Beschuldigten.

Häufig wird neben dem Stundensatz  in Anlehnung an die gesetzlichen gebühren eine Grundgebühr sowie eine Erfolgsgebühr vereinbart.

Warum kann ein Steuerstrafverfahren besonders aufwendig sein?

Das Steuerstrafrecht verbindet zwei unterschiedliche Rechtsgebiete.

Einerseits muss geklärt werden, ob die Finanzverwaltung die Steuern überhaupt zutreffend ermittelt hat. Andererseits ist zu prüfen, ob dem Mandanten eine vorsätzliche Steuerhinterziehung nach § 370 AO oder gegebenenfalls eine leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 AO vorgeworfen werden kann.

Ein steuerlich fehlerhafter Sachverhalt führt nicht automatisch zu einer strafrechtlichen Verurteilung.

Ein Beispiel: Das Finanzamt stellt im Rahmen einer Betriebsprüfung zusätzliche Einnahmen fest und erhöht den steuerpflichtigen Gewinn. Daraus folgt zunächst nur eine steuerliche Bewertung. Ob die betreffenden Einnahmen vorsätzlich verschwiegen wurden, ist eine eigenständige strafrechtliche Frage.

Der Verteidiger muss deshalb häufig sowohl die steuerlichen Berechnungen als auch die subjektiven Voraussetzungen des Tatvorwurfs untersuchen.

Wer trägt die Kosten, wenn das Steuerstrafverfahren eingestellt wird?

Eine Verfahrenseinstellung bedeutet nicht automatisch, dass die Staatskasse sämtliche Anwaltskosten übernimmt.

Die Kostenentscheidung hängt unter anderem davon ab, aus welchem Grund und in welchem Verfahrensstadium das Strafverfahren beendet wird.

Wird der Beschuldigte freigesprochen, kommen grundsätzlich die Kostenregelungen des § 467 StPO zur Anwendung. Bei Einstellungen sind die gesetzlichen Ausnahmen und Besonderheiten zu beachten.

Auch eine private Honorarvereinbarung wird durch eine Kostenentscheidung nicht automatisch vollständig erstattet. Die Staatskasse muss regelmäßig nicht mehr als die gesetzlich erstattungsfähige Vergütung übernehmen.

Deshalb empfiehlt es sich, die voraussichtlichen Kosten bereits vor Übernahme der Strafverteidigung zu besprechen.

3. Welcher Anwalt hilft gegen das Finanzamt?

Wer sich gegen einen Steuerbescheid, eine Schätzung, eine Vollstreckungsmaßnahme oder eine Entscheidung im Einspruchsverfahren wehren möchte, sollte einen Rechtsanwalt mit nachgewiesenen Kenntnissen im Steuerrecht beauftragen.

Besonders geeignet ist häufig ein Fachanwalt für Steuerrecht.

Anders als die allgemeine Bezeichnung „Steueranwalt“ ist die Bezeichnung „Fachanwalt für Steuerrecht“ eine gesetzlich geregelte Fachanwaltsbezeichnung. Sie setzt besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen voraus, die gegenüber der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachgewiesen werden müssen.

In welchen Fällen hilft ein Fachanwalt für Steuerrecht?

Zu den typischen Tätigkeitsgebieten gehören:

  • Einsprüche gegen Einkommensteuer-, Umsatzsteuer-, Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerbescheide;
  • die Überprüfung von Schätzungsbescheiden;
  • die Verteidigung gegen steuerliche Haftungsbescheide;
  • die Begleitung von Betriebsprüfungen;
  • Anträge auf Aussetzung der Vollziehung;
  • finanzgerichtliche Klageverfahren;
  • Verfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung;
  • die rechtliche Prüfung und Vorbereitung steuerlicher Selbstanzeigen.

Dabei muss zwischen dem eigentlichen Besteuerungsverfahren und einem möglichen Steuerstrafverfahren unterschieden werden. Beide Verfahren können denselben Sachverhalt betreffen, unterliegen aber unterschiedlichen rechtlichen Voraussetzungen.

Wie kann ich mich gegen einen Steuerbescheid wehren?

Gegen einen Steuerbescheid kann grundsätzlich innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Einspruch eingelegt werden (§ 355 AO).

Bei einer fehlenden oder unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung können andere Fristen gelten.

Der Einspruch sollte erkennen lassen, welcher Bescheid angefochten wird und welche Änderung begehrt wird. Eine nachvollziehbare rechtliche und tatsächliche Begründung ist regelmäßig zweckmäßig.

Ein wichtiger Punkt wird häufig übersehen: Ein Einspruch verhindert grundsätzlich nicht, dass das Finanzamt die festgesetzte Steuer einfordert.

Hierzu kann zusätzlich ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 361 AO erforderlich sein. Eine Aussetzung kommt insbesondere in Betracht, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids bestehen oder seine Vollziehung eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte.

Bleibt der Einspruch erfolglos, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Klage beim Finanzgericht erhoben werden.

Benötige ich für das Finanzgericht einen Rechtsanwalt?

Vor dem Finanzgericht besteht in der ersten Instanz grundsätzlich kein allgemeiner Vertretungszwang durch einen Rechtsanwalt. Steuerpflichtige können theoretisch ihren Rechtsstreit selbst führen.

Sie können sich jedoch durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater vertreten lassen.

Vor dem Bundesfinanzhof gelten strengere Vertretungsvorschriften. Dort müssen die Beteiligten grundsätzlich durch einen nach § 62 Abs. 4 FGO zugelassenen Prozessbevollmächtigten handeln.

Die frühzeitige Einschaltung eines fachkundigen Beraters kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn sich aus einer zunächst steuerlichen Streitigkeit strafrechtliche Risiken ergeben.

Fachanwalt für Steuerrecht in Hannover

Meine Kanzlei in Hannover befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Steuerrecht, dem Wirtschaftsstrafrecht und der Verteidigung in Steuerstrafverfahren.

Neben der außergerichtlichen Vertretung gegenüber Finanzämtern übernehme ich die Prozessvertretung vor den Finanzgerichten sowie die Verteidigung in strafrechtlichen Ermittlungs- und Gerichtsverfahren.

Weitere Informationen finden Sie unter Fachanwalt für Steuerrecht in Hannover.

4. Was ist der Unterschied zwischen einem Steuerberater und einem Fachanwalt für Steuerrecht?

Steuerberater und Fachanwälte für Steuerrecht befassen sich beide mit steuerlichen Fragen. Sie verfügen jedoch über unterschiedliche berufliche Qualifikationen und setzen in ihrer praktischen Tätigkeit häufig unterschiedliche Schwerpunkte.

Eine strikte Trennung zwischen steuerlicher Beratung und rechtlicher Interessenvertretung besteht dabei nicht.

Was macht ein Steuerberater?

Steuerberater übernehmen typischerweise die laufende steuerliche Betreuung von Privatpersonen und Unternehmen.

Dazu gehören beispielsweise die Erstellung von Steuererklärungen, die Finanzbuchhaltung, Jahresabschlüsse, betriebswirtschaftliche Auswertungen und die Beratung bei steuerlichen Gestaltungen.

Darüber hinaus können Steuerberater Mandanten auch in steuerlichen Einspruchsverfahren und vor den Finanzgerichten vertreten.

Was macht ein Fachanwalt für Steuerrecht?

Ein Fachanwalt für Steuerrecht ist zunächst Rechtsanwalt. Er hat darüber hinaus besondere Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf dem Gebiet des Steuerrechts nachgewiesen.

Zu seinen möglichen Aufgaben zählen die steuerrechtliche Beratung, die Prüfung von Steuerbescheiden, die Vertretung vor Finanzgerichten und die rechtliche Begleitung komplexer steuerlicher Auseinandersetzungen.

Ist der Rechtsanwalt zugleich auf das Steuerstrafrecht spezialisiert, kann er die Verteidigung auch im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und vor den Strafgerichten übernehmen.

Rechtsanwälte sind gemäß § 3 StBerG ebenso wie Steuerberater zur unbeschränkten geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt.

Kann ein Steuerberater auch im Steuerstrafverfahren verteidigen?

Ja, allerdings bestehen gesetzliche Grenzen.

Nach § 392 Abs. 1 AO können Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer auch als Verteidiger gewählt werden, solange die Finanzbehörde das Steuerstrafverfahren selbstständig führt.

Außerhalb dieses Bereichs können sie die Verteidigung grundsätzlich nur gemeinsam mit einem Rechtsanwalt oder einem entsprechend qualifizierten Rechtslehrer führen.

Die Aussage, dass ein Steuerberater niemals in einem Steuerstrafverfahren verteidigen dürfe, wäre deshalb unzutreffend.

In der Praxis empfiehlt sich bei einem erheblichen strafrechtlichen Vorwurf häufig die Zusammenarbeit zwischen einem mit den steuerlichen Verhältnissen vertrauten Steuerberater und einem spezialisierten Strafverteidiger.

Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht – wer ist die bessere Wahl?

Das hängt von der konkreten Aufgabe ab.

Geht es um laufende Buchhaltung, Steuererklärungen oder Jahresabschlüsse, ist regelmäßig ein Steuerberater der passende Ansprechpartner.

Stehen dagegen eine streitige Rechtsfrage, eine Klage, ein Haftungsverfahren oder ein strafrechtlicher Tatvorwurf im Mittelpunkt, kann die Beauftragung eines Fachanwalts für Steuerrecht besonders sinnvoll sein.

Bei umfangreichen Verfahren ist die Zusammenarbeit beider Berufsgruppen oftmals der zweckmäßigste Weg.

5. Ist eine Erstberatung beim Anwalt immer kostenlos?

Nein. Ein Rechtsanwalt ist grundsätzlich berechtigt, auch für ein erstes Beratungsgespräch eine Vergütung zu verlangen.

Dies gilt unabhängig davon, ob die Beratung persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz stattfindet.

Allerdings sieht das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bei Verbrauchern besondere Begrenzungen vor, wenn keine abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wurde.

Wie viel darf eine anwaltliche Erstberatung kosten?

Nach § 34 Abs. 1 RVG gilt bei einem Verbraucher ohne Vergütungsvereinbarung:

  • Für ein erstes Beratungsgespräch beträgt die Gebühr höchstens 190 Euro netto.
  • Für eine sonstige Beratung oder die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens beträgt die Gebühr grundsätzlich höchstens 250 Euro netto.

Hinzu kommt regelmäßig die gesetzliche Umsatzsteuer.

Bei einem Umsatzsteuersatz von 19 Prozent ergeben sich folgende Höchstbeträge:

BeratungsleistungNettoBrutto
Erstes Beratungsgespräch190 €226,10 €
Sonstige Beratung oder schriftliches Gutachten250 €297,50 €

Die genannten Beträge sind gesetzliche Obergrenzen für die bezeichneten Fälle ohne Vergütungsvereinbarung. Sie sind weder verbindliche Pauschalpreise noch allgemeine Obergrenzen für jede anwaltliche Beratung.

Wird eine wirksame abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen, können auch bei Verbrauchern höhere Gebühren vereinbart werden. Bei Unternehmern greifen die genannten Verbraucherhöchstgrenzen nicht.

Wann ist eine Erstberatung tatsächlich kostenlos?

Ein erstes Gespräch kann kostenlos sein, wenn der Rechtsanwalt dies ausdrücklich anbietet.

Dabei muss allerdings zwischen einer unverbindlichen ersten Kontaktaufnahme und einer rechtlichen Beratung unterschieden werden.

Die bloße Mitteilung, um welches Rechtsgebiet es geht, ob die Kanzlei das Mandat übernehmen kann und welche Unterlagen benötigt werden, ist nicht mit einer umfassenden rechtlichen Erstberatung gleichzusetzen.

Sobald eine konkrete rechtliche Prüfung erfolgt, können Gebühren entstehen.

Wer Zweifel hat, sollte vor dem Gespräch klären, ob bereits eine kostenpflichtige Beratungsleistung vereinbart wird.

Wird die Erstberatungsgebühr auf ein späteres Mandat angerechnet?

Nach § 34 Abs. 2 RVG wird eine Beratungsgebühr grundsätzlich auf die Vergütung einer damit zusammenhängenden weiteren Tätigkeit angerechnet, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

Die Einzelheiten hängen vom Gegenstand der Beratung, dem weiteren Auftrag und der jeweiligen Vergütungsvereinbarung ab.

Es ist deshalb sinnvoll, bereits bei der Mandatserteilung festzulegen, wie eine zuvor geleistete Beratungsvergütung berücksichtigt wird.

6. Wie viel kostet eine Stunde Beratung beim Anwalt?

Für den Stundensatz eines Rechtsanwalts gibt es in Deutschland keinen einheitlichen gesetzlichen Tarif.

Die Höhe des Honorars hängt unter anderem von der Qualifikation des Rechtsanwalts, dem Rechtsgebiet, dem Schwierigkeitsgrad und der wirtschaftlichen Bedeutung der Angelegenheit ab.

Auch der Umfang der Verantwortung und das mit der Mandatsbearbeitung verbundene Haftungsrisiko können für die Honorarvereinbarung eine Rolle spielen.

Welche Stundensätze sind zulässig?

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ermöglicht individuelle Vergütungsvereinbarungen. Solche Vereinbarungen müssen insbesondere die gesetzlichen Anforderungen des § 3a RVG erfüllen.

Eine allgemeine gesetzliche Höchstgrenze von beispielsweise 200 oder 300 Euro pro Stunde gibt es nicht.

Auch höhere Stundensätze können wirksam vereinbart werden. Allerdings unterliegen Vergütungsvereinbarungen rechtlichen Grenzen, insbesondere hinsichtlich ihrer Angemessenheit.

Was kostet anwaltliche Beratung bei einem Stundensatz von 350 Euro?

Wird ein Stundenhonorar von 350 Euro netto vereinbart, kostet die Beratung bei regulär anfallender Umsatzsteuer:

ZeitaufwandNettoBrutto
15 Minuten87,50 €104,25 €
30 Minuten175 €208,25 €
60 Minuten350 €416,50 €
90 Minuten525 €624,75 €
120 Minuten700 €833,00 €

Die Berechnung setzt eine entsprechend zeitanteilige Abrechnung voraus. Welche Zeiteinheiten maßgeblich sind, ergibt sich aus der konkreten Vergütungsvereinbarung.

Was zählt zur abrechenbaren Arbeitszeit?

Nicht nur persönliche Besprechungen können vergütungspflichtig sein.

Je nach Vereinbarung gehören dazu beispielsweise die Durchsicht eingereichter Unterlagen, die rechtliche Recherche, die Auswertung von Steuerbescheiden, die Vorbereitung von Schriftsätzen, Telefonate sowie die Kommunikation mit Behörden und Gerichten.

Ein Beispiel aus dem Steuerrecht verdeutlicht den Unterschied zwischen Gesprächsdauer und tatsächlichem Arbeitsaufwand:

Ein Mandant übersendet einen umfangreichen Schätzungsbescheid des Finanzamts und bittet um eine rechtliche Einschätzung.

Das anschließende Beratungsgespräch dauert möglicherweise nur 30 Minuten. Zuvor mussten jedoch der Steuerbescheid, die Schätzungsgrundlagen und die einschlägigen Rechtsvorschriften geprüft werden.

Die anwaltliche Tätigkeit beschränkt sich daher nicht zwingend auf die Dauer des Gesprächs.

Wann ist ein Stundenhonorar sinnvoll?

Ein Stundenhonorar kann insbesondere dann zweckmäßig sein, wenn sich der erforderliche Bearbeitungsaufwand zu Beginn nicht zuverlässig abschätzen lässt.

Das betrifft häufig umfangreiche Betriebsprüfungen, steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren und rechtliche Auseinandersetzungen mit zahlreichen Einzelproblemen.

Bei klar begrenzten Aufgaben kann dagegen ein Pauschalhonorar sinnvoll sein.

Daneben kommt die Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren des RVG oder, soweit einschlägig, nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) in Betracht.

Wichtig ist, dass der Mandant vor Beginn der Tätigkeit weiß, welche Vergütungsgrundlage gilt und unter welchen Voraussetzungen zusätzliche Kosten entstehen können.

7. Was kostet mich ein Anwalt ohne Rechtsschutzversicherung?

Auch ohne Rechtsschutzversicherung kann jeder einen Rechtsanwalt beauftragen.

Die fehlende Versicherung verändert die gesetzlichen Anwaltsgebühren nicht. Sie bedeutet zunächst nur, dass kein Rechtsschutzversicherer zur Finanzierung des Mandats zur Verfügung steht.

Der Mandant muss deshalb grundsätzlich selbst für die vereinbarte oder gesetzlich geschuldete Vergütung aufkommen.

Welche Kosten können entstehen?

Die Gesamtkosten hängen von der Art des Auftrags ab.

Bei einer reinen Beratung fällt zunächst die Beratungsvergütung an. Bei einer außergerichtlichen Vertretung können Geschäftsgebühren nach dem RVG oder vereinbarte Honorare entstehen.

Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, können weitere Anwalts- und Gerichtskosten hinzukommen.

Wird beispielsweise ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid eingelegt und später Klage vor dem Finanzgericht erhoben, sind die außergerichtliche Vertretung und das gerichtliche Verfahren gebührenrechtlich zu unterscheiden.

Im gerichtlichen Verfahren ist außerdem zu berücksichtigen, dass im Unterliegensfall regelmäßig Kostenrisiken bestehen.

Muss ich alle Kosten sofort bezahlen?

Nicht zwingend. Die konkrete Zahlungsweise richtet sich nach der gesetzlichen Fälligkeit und den getroffenen Vereinbarungen.

Allerdings ist ein Rechtsanwalt nach § 9 RVG berechtigt, für entstandene und voraussichtlich entstehende Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss anzufordern.

In umfangreichen Verfahren kann eine solche Vorschusszahlung Voraussetzung für die Aufnahme oder Fortführung der Mandatsbearbeitung sein.

Kann ich staatliche Unterstützung erhalten?

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kommen Beratungshilfe für außergerichtliche Angelegenheiten und Prozesskostenhilfe für gerichtliche Verfahren in Betracht.

Auch für Verfahren vor dem Finanzgericht kann nach § 142 FGO Prozesskostenhilfe bewilligt werden. Hierfür müssen insbesondere die wirtschaftlichen Voraussetzungen und die erforderlichen Erfolgsaussichten vorliegen.

Eine Bewilligung ist nicht mit einer uneingeschränkten Befreiung von sämtlichen denkbaren Kosten gleichzusetzen.

Wer bezahlt einen Pflichtverteidiger?

Für strafrechtliche Verfahren gelten Besonderheiten.

In den Fällen notwendiger Verteidigung nach § 140 StPO ist dem Beschuldigten unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Pflichtverteidiger zu bestellen.

Die Bestellung hängt nicht allein davon ab, ob der Beschuldigte über ausreichende finanzielle Mittel verfügt. Ausschlaggebend sind vielmehr die gesetzlich bestimmten Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung, etwa die Schwere des Tatvorwurfs oder die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage.

Ein Pflichtverteidiger erhält seine gesetzlichen Gebühren zunächst aus der Staatskasse. Das bedeutet jedoch nicht, dass seine Tätigkeit für den Beschuldigten in jedem Fall endgültig kostenlos bleibt.

Bei einer Verurteilung können die Verfahrenskosten einschließlich der gesetzlichen Pflichtverteidigervergütung dem Verurteilten auferlegt werden.

Lohnt sich ein Anwalt auch ohne Rechtsschutzversicherung?

Diese Frage lässt sich nicht allein anhand der Anwaltskosten beantworten.

Wer einen Steuerbescheid über eine erhebliche Nachzahlung erhält, muss prüfen, ob die geltend gemachte Steuer rechtmäßig ist und welche finanziellen Folgen sich aus einem möglichen Einspruch oder einer Klage ergeben.

Ein Rechtsstreit muss nicht in jedem Fall wirtschaftlich sinnvoll sein. Umgekehrt kann der Verzicht auf rechtliche Beratung wesentlich höhere finanzielle Folgen verursachen als das anwaltliche Honorar.

Eine frühzeitige Prüfung sollte deshalb auch die Erfolgsaussichten und die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit des beabsichtigten Vorgehens umfassen.

8. Wann leitet das Finanzamt ein Steuerstrafverfahren ein?

Ein Steuerstrafverfahren wird eingeleitet, wenn ein entsprechender strafrechtlicher Anfangsverdacht besteht und eine zuständige Strafverfolgungsbehörde eine erkennbar auf strafrechtliche Verfolgung gerichtete Maßnahme trifft.

Bei Steuerstraftaten ermitteln nach § 386 AO unter bestimmten Voraussetzungen die Finanzbehörden selbstständig. Die Staatsanwaltschaft kann ein Verfahren jedoch übernehmen.

Wann liegt ein Verdacht der Steuerhinterziehung vor?

Eine Steuerhinterziehung nach § 370 AO kommt unter anderem in Betracht, wenn gegenüber dem Finanzamt vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen gemacht werden und dadurch Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt werden.

Ein vorsätzliches Verschweigen steuerpflichtiger Einnahmen kann beispielsweise den Tatbestand erfüllen.

Ein bloßer Fehler in einer Steuererklärung genügt dagegen nicht automatisch für eine vorsätzliche Steuerhinterziehung.

Für die strafrechtliche Beurteilung müssen die objektiven und subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen jeweils gesondert geprüft werden.

Welche Umstände können ein Steuerstrafverfahren auslösen?

In der Praxis entstehen Verdachtsmomente häufig im Zusammenhang mit folgenden Sachverhalten:

  • Betriebsprüfungen, bei denen nicht erklärte Betriebseinnahmen festgestellt werden;
  • Kontrollmitteilungen anderer Finanzbehörden;
  • Informationen über bislang nicht erklärte Auslandskonten oder Kapitalerträge;
  • auffällige Unterschiede zwischen erklärten Umsätzen und tatsächlichen Zahlungseingängen;
  • Unterlagen aus Ermittlungen gegen Geschäftspartner;
  • Anzeigen durch Dritte;
  • Erkenntnisse der Steuerfahndung;
  • unrichtige oder unvollständige Angaben, die bei nachträglichen Überprüfungen bekannt werden.

Nicht jeder dieser Sachverhalte führt zwangsläufig zur Einleitung eines Strafverfahrens.

Entscheidend ist, ob die vorliegenden tatsächlichen Anhaltspunkte einen strafrechtlich relevanten Anfangsverdacht begründen.

Ab wann gilt ein Steuerstrafverfahren als eingeleitet?

§ 397 Abs. 1 AO bestimmt, dass das Strafverfahren eingeleitet ist, sobald die zuständige Behörde eine Maßnahme trifft, die erkennbar darauf gerichtet ist, gegen eine Person wegen einer Steuerstraftat strafrechtlich vorzugehen.

Die Einleitung hängt daher nicht zwingend davon ab, ob der Betroffene bereits einen Brief mit der ausdrücklichen Überschrift „Einleitung eines Steuerstrafverfahrens“ erhalten hat.

Die Maßnahme ist unter Angabe ihres Zeitpunkts aktenkundig zu machen.

Spätestens wenn der Beschuldigte aufgefordert wird, Tatsachen darzulegen oder Unterlagen vorzulegen, die mit der ihm vorgeworfenen Tat zusammenhängen, muss ihm die Einleitung des Strafverfahrens mitgeteilt werden.

Darf das Finanzamt trotz laufendem Steuerstrafverfahren Unterlagen verlangen?

Hier muss sorgfältig zwischen dem Besteuerungsverfahren und dem Strafverfahren unterschieden werden.

Im Besteuerungsverfahren bestehen grundsätzlich steuerliche Mitwirkungspflichten.

Im Strafverfahren darf der Beschuldigte dagegen zur Sache schweigen und muss sich nicht selbst belasten.

§ 393 AO enthält besondere Regelungen zum Verhältnis beider Verfahren. Insbesondere dürfen Zwangsmittel im Besteuerungsverfahren nicht eingesetzt werden, um den Steuerpflichtigen zur Selbstbelastung wegen einer von ihm begangenen Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit zu zwingen.

Diese Regelungen führen jedoch nicht dazu, dass mit Einleitung eines Steuerstrafverfahrens sämtliche steuerlichen Mitwirkungspflichten entfallen.

Gerade diese Abgrenzung gehört zu den schwierigen Fragen der steuerstrafrechtlichen Verteidigung.

Was sollte ich tun, wenn das Finanzamt ein Steuerstrafverfahren einleitet?

Zunächst sollte keine unüberlegte Stellungnahme zum Tatvorwurf abgegeben werden.

Beschuldigte sind grundsätzlich nicht verpflichtet, sich zur Sache einzulassen.

Ebenso wenig sollte jedoch angenommen werden, dass sämtliche Schreiben der Finanzverwaltung unbeantwortet bleiben können. Steuerliche Erklärungs- und Mitwirkungspflichten, laufende Fristen und gegebenenfalls notwendige Rechtsbehelfe sind gesondert zu prüfen.

Ein Strafverteidiger kann zunächst die Ermittlungsakte anfordern und untersuchen, auf welchen tatsächlichen Grundlagen der Vorwurf beruht.

Erst danach lässt sich beurteilen, ob eine Einlassung sinnvoll ist, ob der Sachverhalt weiter aufgeklärt werden muss oder ob sich bereits aus der Aktenlage Verteidigungsansätze ergeben.

Ist eine Selbstanzeige noch möglich?

Unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht § 371 AO bei einer Steuerhinterziehung eine strafbefreiende Selbstanzeige.

Hierfür müssen strenge gesetzliche Anforderungen eingehalten werden. Insbesondere muss die Berichtigung grundsätzlich vollständig sein und die gesetzlich geforderten Zeiträume umfassen.

Außerdem bestehen Ausschlussgründe, beispielsweise bei Bekanntgabe der Einleitung eines einschlägigen Straf- oder Bußgeldverfahrens. Auch die Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung kann einer strafbefreienden Selbstanzeige im gesetzlich bestimmten Umfang entgegenstehen.

Daneben sind die Nachentrichtungspflichten und gegebenenfalls die Regelungen des § 398a AO zu berücksichtigen.

Davon zu unterscheiden ist die steuerliche Berichtigungspflicht nach § 153 AO.

Eine Berichtigung nach § 153 AO ist nicht automatisch eine wirksame Selbstanzeige nach § 371 AO. Ebenso wenig sollte eine Selbstanzeige ohne vollständige Prüfung des Sachverhalts abgegeben werden.

Weitere Informationen zur strafrechtlichen Vertretung finden Sie unter Strafverteidigung im Steuerstrafrecht.

9. Was kostet es, einen Brief vom Anwalt schreiben zu lassen?

Die Kosten eines anwaltlichen Schreibens hängen nicht allein von dessen Länge ab.

Ein kurzes Schreiben kann auf einer umfangreichen rechtlichen Prüfung beruhen. Umgekehrt kann ein längeres Schreiben im Einzelfall vergleichsweise unkompliziert sein.

Entscheidend sind daher insbesondere der erteilte Auftrag, der rechtliche Inhalt, der Arbeitsaufwand und die vereinbarte oder gesetzliche Vergütung.

Was kostet ein einfaches Anwaltsschreiben nach dem RVG?

Beschränkt sich der Auftrag auf ein Schreiben einfacher Art, sieht Nr. 2301 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG grundsätzlich eine Geschäftsgebühr mit dem Gebührensatz 0,3 vor.

Diese Regelung betrifft Schreiben, die weder schwierige rechtliche Ausführungen noch größere sachliche Auseinandersetzungen enthalten.

Der konkrete Eurobetrag hängt vom maßgeblichen Gegenstandswert ab.

Bei einer umfangreicheren außergerichtlichen Tätigkeit kann dagegen die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG einschlägig sein. Diese bewegt sich grundsätzlich in einem Gebührenrahmen von 0,5 bis 2,5. Eine Gebühr von mehr als 1,3 setzt in diesem Bereich voraus, dass die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war.

Zusätzlich können Auslagen und Umsatzsteuer entstehen.

Kann ich einen einzelnen Anwaltsbrief zum Festpreis beauftragen?

Grundsätzlich ist eine entsprechende Vergütungsvereinbarung möglich.

Ein Pauschalhonorar bietet sich insbesondere dann an, wenn der Sachverhalt überschaubar und die erforderliche anwaltliche Tätigkeit eindeutig abgegrenzt ist.

Der Rechtsanwalt muss allerdings auch bei einem einzelnen Schreiben prüfen, ob dessen Inhalt rechtlich tragfähig ist.

Ein bloßer Hinweis auf den gewünschten Wortlaut genügt dafür häufig nicht.

Was kostet ein Schreiben an das Finanzamt?

Bei einem Schreiben an das Finanzamt kommt es entscheidend auf dessen Inhalt an.

Eine einfache Fristverlängerungsbitte ist anders zu beurteilen als ein ausführlich begründeter Einspruch gegen einen Steuerbescheid.

Wird beispielsweise eine Schätzung angefochten, kann es erforderlich sein, die Besteuerungsgrundlagen, die Buchhaltung, die Schätzungsmethode und die einschlägige Rechtsprechung auszuwerten.

Ein solches Schreiben ist nicht deshalb eine einfache Angelegenheit, weil das abschließende Ergebnis lediglich wenige Seiten umfasst.

Besondere Anforderungen gelten bei Schreiben an die Steuerfahndung oder an die Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamts.

Hier kann bereits die Formulierung einzelner Angaben strafprozessuale Auswirkungen haben. Die Vorbereitung einer schriftlichen Einlassung zur Sache ist deshalb regelmäßig nicht mit einem gewöhnlichen Geschäftsbrief vergleichbar.

Kann ein Anwalt auch nur ein Schreiben prüfen?

Ja. Ein Mandat kann grundsätzlich auf die rechtliche Prüfung eines bereits erstellten Entwurfs beschränkt werden.

Das kann sinnvoll sein, wenn der Mandant den tatsächlichen Sachverhalt selbst formuliert hat und lediglich die rechtlichen Risiken oder die Erfolgsaussichten seiner Argumentation prüfen lassen möchte.

Wie umfangreich die anwaltliche Prüfung ausfallen muss, richtet sich nach dem Einzelfall. Eine entsprechende Begrenzung des Mandats sollte eindeutig vereinbart werden.

10. Wie werden die Anwaltskosten in Steuerangelegenheiten berechnet?

Neben den häufig gestellten Einzelfragen stellt sich eine übergreifende Frage: Nach welchem Vergütungssystem erfolgt die Abrechnung einer steuerrechtlichen Angelegenheit?

In der Praxis kommen unterschiedliche Grundlagen in Betracht.

Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Das RVG regelt die gesetzlichen Gebühren anwaltlicher Tätigkeiten.

Bei einer außergerichtlichen steuerrechtlichen Vertretung können insbesondere Wertgebühren entstehen. Deren Höhe hängt vom Gegenstandswert und dem einschlägigen Gebührentatbestand ab.

Für gerichtliche Verfahren gelten weitere Bestimmungen. In Strafverfahren finden grundsätzlich die besonderen strafrechtlichen Gebührenregelungen Anwendung.

Abrechnung nach der Steuerberatervergütungsverordnung

Soweit steuerberatende Tätigkeiten nach der Steuerberatervergütungsverordnung abzurechnen sind, können ebenfalls unterschiedliche Gebührenregelungen einschlägig sein.

Die StBVV sieht unter anderem Gebühren für Beratung, Steuererklärungen und weitere steuerliche Tätigkeiten vor.

Auch dort sind individuelle Vergütungsvereinbarungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich.

Abrechnung auf Grundlage einer Honorarvereinbarung

Daneben kann eine individuelle Vergütung vereinbart werden.

Denkbar sind insbesondere ein Stundenhonorar oder ein Pauschalhonorar für eine klar abgegrenzte Tätigkeit.

Bei umfangreichen Mandaten sollte die Vereinbarung möglichst eindeutig bestimmen, welche Tätigkeiten erfasst werden, wie die Arbeitszeit dokumentiert wird und welche zusätzlichen Auslagen entstehen können.

Außerdem sollte geregelt sein, ob ein Vorschuss zu leisten ist.

Die Wahl des Vergütungssystems hängt von der konkreten Tätigkeit und den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften ab.

11. Wie finde ich den richtigen Anwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht in Hannover?

Bei einer gewöhnlichen steuerlichen Beratung mag die räumliche Nähe der Kanzlei ein wichtiges Auswahlkriterium sein.

Bei einem umfangreichen Steuerstreit oder einem strafrechtlichen Vorwurf sollte dagegen vor allem die fachliche Ausrichtung des Rechtsanwalts berücksichtigt werden.

Ein Rechtsanwalt, der überwiegend Verkehrsunfallsachen oder Mietrechtsstreitigkeiten bearbeitet, ist nicht zwangsläufig auch mit der Verteidigung in Steuerstrafsachen vertraut.

Umgekehrt ersetzt die Bezeichnung „Fachanwalt für Steuerrecht“ nicht automatisch die besondere strafprozessuale Erfahrung, die bei einer Verteidigung vor dem Strafgericht erforderlich sein kann.

Wer einen Rechtsanwalt sucht, sollte deshalb prüfen, ob dieser tatsächlich regelmäßig mit dem betreffenden Rechtsgebiet befasst ist.

Hilfreiche Fragen sind beispielsweise, ob der Anwalt steuerrechtliche Einspruchsverfahren und Finanzgerichtsprozesse führt, ob er Mandanten gegenüber der Steuerfahndung verteidigt und ob er über Erfahrung mit wirtschaftsstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren verfügt.

Eine weitere Frage betrifft die personelle Kontinuität: Wer bearbeitet das Mandat tatsächlich, und wer vertritt den Mandanten bei einem Gerichtstermin?

Warum die Verbindung von Steuerrecht und Strafverteidigung sinnvoll sein kann

Im Steuerstrafverfahren entscheidet häufig bereits die zutreffende steuerliche Einordnung über den Umfang des strafrechtlichen Vorwurfs.

Ein Fall aus dem Bereich der betrieblichen Gewinnermittlung kann dies verdeutlichen.

Das Finanzamt geht davon aus, dass ein Unternehmer Umsätze nicht vollständig erklärt hat. Auf Grundlage einer Schätzung werden erhebliche zusätzliche Gewinne angesetzt. Gleichzeitig entsteht der Verdacht, der Unternehmer habe die entsprechenden Einnahmen vorsätzlich verschwiegen.

In diesem Fall sind mindestens zwei Fragen voneinander zu unterscheiden:

Zunächst muss geklärt werden, ob die steuerliche Schätzung überhaupt zulässig und der Höhe nach nachvollziehbar ist.

Anschließend ist strafrechtlich zu prüfen, ob und in welchem Umfang dem Unternehmer eine vorsätzliche Steuerverkürzung nachgewiesen werden kann.

Eine erfolgreiche Verteidigung kann daher bereits bei der steuerlichen Tatsachengrundlage ansetzen. Das ersetzt jedoch nicht die Prüfung der strafrechtlichen Voraussetzungen.

Gerade deshalb kann es zweckmäßig sein, die steuerrechtliche Vertretung und die Strafverteidigung in einer abgestimmten Verteidigungsstrategie zusammenzuführen.

12. Rechtsberatung und Strafverteidigung durch Dr. jur. Arconada, LL.M., in Hannover

Meine anwaltliche Tätigkeit konzentriert sich insbesondere auf das Steuerrecht, das Steuerstrafrecht und das Wirtschaftsstrafrecht.

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht mit einem zusätzlichen Masterabschluss im Steuerrecht (LL.M. Taxation) vertrete ich Mandanten außergerichtlich und gerichtlich in steuerrechtlichen Auseinandersetzungen.

Zu den Schwerpunkten gehören die Vertretung gegenüber Finanzämtern, die Begleitung von Betriebsprüfungen, finanzgerichtliche Verfahren, steuerliche Selbstanzeigen und die Strafverteidigung in Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren.

Die Tätigkeit beschränkt sich nicht auf Hannover. Auch bundesweite Mandate werden übernommen.

Vor einer Mandatsübernahme werden die rechtliche Ausgangslage, der erforderliche Tätigkeitsumfang und die Vergütungsgrundlagen besprochen.

Bei größeren Verfahren kann es sinnvoll sein, die Bearbeitung zunächst auf eine abgrenzbare erste Prüfung zu beschränken. Auf dieser Grundlage lässt sich anschließend entscheiden, welche weiteren Maßnahmen erforderlich und wirtschaftlich vertretbar sind.

Kontakt

Dr. jur. D. Arconada, LL.M. (Taxation)
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
Strafverteidiger für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
Hannover

Telefon: 0511 310600-32

Website: www.steuerberatung-niedersachsen.de


Die häufigsten Fragen zu Anwaltskosten und Steuerstrafrecht im Überblick

Wo finde ich kostenlose Rechtsberatung in Hannover?

Personen mit geringem Einkommen können beim zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Beim Amtsgericht Hannover ist hierfür die Rechtsantragstelle zuständig. Bei bewilligter Beratungshilfe kann eine Eigenbeteiligung von 15 Euro entstehen, die der Anwalt erlassen kann.

Wie hoch sind die Kosten für einen Anwalt im Steuerstrafverfahren?

Sie richten sich nach dem RVG oder einer wirksamen Vergütungsvereinbarung. Maßgeblich sind insbesondere der Umfang der Ermittlungen, die Zahl der betroffenen Tatvorwürfe und der erforderliche Arbeitsaufwand. Einen allgemein verbindlichen Pauschalpreis gibt es nicht.

Welcher Anwalt hilft gegen das Finanzamt?

Bei steuerrechtlichen Streitigkeiten ist häufig ein Fachanwalt für Steuerrecht der geeignete Ansprechpartner. Geht es zusätzlich um den Verdacht einer Steuerhinterziehung, sollte auch strafrechtliche Verteidigungserfahrung vorhanden sein.

Was ist der Unterschied zwischen einem Steuerberater und einem Fachanwalt für Steuerrecht?

Beide dürfen umfassend in Steuersachen beraten. Steuerberater betreuen häufig die laufenden steuerlichen Angelegenheiten. Fachanwälte für Steuerrecht sind Rechtsanwälte mit nachgewiesenen besonderen steuerrechtlichen Kenntnissen und Erfahrungen. Sie können auch die strafrechtliche Verteidigung übernehmen.

Ist eine Erstberatung beim Anwalt immer kostenlos?

Nein. Ohne abweichende Gebührenvereinbarung beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch mit einem Verbraucher nach § 34 RVG höchstens 190 Euro netto, regelmäßig zuzüglich Umsatzsteuer.

Wie viel kostet eine Stunde Beratung beim Anwalt?

Ein gesetzlich einheitlicher Stundensatz existiert nicht. Bei einem vereinbarten Honorar von beispielsweise 350 Euro netto pro Stunde ergeben sich einschließlich 19 Prozent Umsatzsteuer 416,50 Euro brutto.

Was kostet mich ein Anwalt ohne Rechtsschutzversicherung?

Ohne Versicherung muss der Mandant die gesetzlichen oder vereinbarten Gebühren grundsätzlich selbst tragen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe oder die Bestellung eines Pflichtverteidigers in Betracht kommen.

Wann leitet das Finanzamt ein Steuerstrafverfahren ein?

Ein Steuerstrafverfahren wird nach § 397 AO eingeleitet, sobald eine zuständige Behörde eine erkennbare Maßnahme zur strafrechtlichen Verfolgung wegen einer Steuerstraftat trifft. Voraussetzung ist ein entsprechender Anfangsverdacht.

Was kostet es, einen Brief vom Anwalt schreiben zu lassen?

Bei einem einfachen Schreiben kann sich die Vergütung nach Nr. 2301 VV RVG richten. Für umfangreichere Tätigkeiten gelten andere Gebührenregelungen. Alternativ kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Stunden- oder Pauschalhonorar vereinbart werden.