Die 10 goldenen Regeln, wenn die Steuerfahndung klingelt:
- Ruhe bewahren und Emotionalität vermeiden.
- Die Steuerfahnder nur mit Durchsuchungsbeschluss hereinlassen. Anwalt anrufen: Der Berater versucht, dass die Hausdurchsuchung erst mit seinem Erscheinen beginnt.
- Durchsuchungsbeschluss überprüfen. In der Praxis kann es vorkommen, dass der Durchsuchungsbeschluss nicht korrekt ausgestellt wurde.
- Namen und Dienststellungen der Ermittlungsbeamten notieren. Tipp: Dienstausweis vorzeigen lassen.
- Zur Sache schweigen, nur Angaben zur Person machen.
- Geforderte Unterlagen aushändigen. Tipp: Die Unterlagen ergeben sich aus dem Durchsuchungsbeschluss.
- Bei der Durchsuchung sollte jeder Fahnder von Mitarbeitern begleitet werden. Sie sollten die Tätigkeit der Fahnder dokumentieren, aber keine Aussagen zur Sache machen.
- Abschlussgespräch mit gemeinsamer Sichtung der beschlagnahmten Dokumente. Tipp: Darum bitten, dass Unterlagen, die im Haus benötigt werden, kopiert werden können.
- Beim Protokoll der Steuerfahndung darauf achten festzuhalten, dass die Daten nicht freiwillig herausgegeben sondern beschlagnahmt wurden. Tipp: Protokoll auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen. Beschlagnahmte Dokumente, die nicht vom Durchsuchungsbeschluss erfasst sind, müssen separat verpackt und versiegelt werden, damit diese dem Ermittlungsrichter zur Entscheidung vorgelegt werden können.
- Eigenes Gedächtnisprotokoll anfertigen.