Pflichtveranlagung oder freiwillige Steuererklärung?
Wer seine Einkünfte nicht als Arbeitnehmer oder Pensionär erzielt, sondern beispielsweise als Selbständiger, Gewerbetreibender oder Vermieter, muss jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Bei Arbeitnehmern dagegen behält der Arbeitgeber …