Keine Einkommensteuer bei Nachbarschaftshilfe
Honoriert ein Nachbar erbrachte Freundschaftsdienste mit Geld, unterliegt dieser Obolus nicht der Einkommensteuer. Das gilt, wenn ältere Nachbarn zum Beispiel beim Schriftwechsel mit Behörden, kleinen Besorgungen oder mit Besuchen unterstützt …