Aufwendungen für die Strafverteidigung können Werbungskosten sein
Aufwendungen für die Strafverteidigung können dann Werbungskosten sein, wenn der strafrechtliche Schuldvorwurf, gegen den sich der Steuerpflichtige zur Wehr setzt, durch sein berufliches Verhalten veranlasst gewesen ist (Änderung der Rechtsprechung). …