Aufhebung der Grunderwerbsteuer bei Rückabwicklung eines Grundstückskaufs
Gemäß § 16 Abs. 2 GrEStG wird die Grunderwerbsteuer nicht festgesetzt oder die Steuerfestsetzung aufgehoben, wenn der Veräußerer innerhalb von zwei Jahren nach Entstehung der Steuer das Eigentum am veräußerten Grundstück zurückerwirbt. …