Steuerprüfung: Darauf darf das Finanzamt zugreifen
Nach § 147 Absatz 6 Abgabenorndung (AO) hat das Finanzamt das Recht, die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellten und nach § 147 Absatz 1 AO aufbewahrungspflichtigen Unterlagen durch Datenzugriff zu …