Steuern sparen als Rechtsanwalt

In diesem Überblick werden steuerliche Optimierungsmöglichkeiten für Rechtsanwälte t erläutert. Er zeigt auf, wie durch die Wahl der geeigneten Rechtsform – etwa Freiberuflichkeit, GmbH oder PartGmbB – steuerliche Vorteile genutzt werden können. Zudem werden Strategien zur Maximierung von Betriebsausgaben vorgestellt, darunter die steuerliche Absetzbarkeit von Bürokosten, Fachliteratur, Fortbildungen, Reisekosten und Mandantenbewirtung.

Ein weiterer Fokus liegt auf der optimalen Gehalts- und Entnahmeplanung, insbesondere durch Gewinnverlagerung, Tantiemen und die Nutzung eines Firmenwagens. Ebenso werden steuerliche Vorteile durch Altersvorsorgeinstrumente wie die Rürup-Rente und Berufsunfähigkeitsversicherung hervorgehoben.

Der Leitfaden erläutert zudem Investitionsstrategien, darunter den Investitionsabzugsbetrag (IAB) und Sonderabschreibungen für kleine und mittlere Kanzleien. Steuerliche Vorteile durch die Einbindung von Familienangehörigen, etwa durch Anstellung des Ehepartners oder Beschäftigung von Kindern, werden ebenfalls aufgezeigt.

Abschließend werden Maßnahmen zur Steuerstundung und Optimierung von Vorauszahlungen erläutert sowie die Vorteile digitaler Steuerprozesse, etwa elektronische Buchhaltung und digitale Rechnungsstellung, diskutiert.

Durch eine gezielte Steuerstrategie können Rechtsanwälte ihre Steuerlast erheblich reduzieren und ihre Liquidität langfristig optimieren.

1. Rechtsformwahl optimieren

Freiberufler vs. Kapitalgesellschaft

Als Rechtsanwalt haben Sie grundsätzlich die Wahl, ob Sie als Freiberufler tätig sind oder eine Kapitalgesellschaft gründen, z. B. eine GmbH oder UG. Freiberufler zahlen Einkommensteuer auf ihren gesamten Gewinn, was bei hohen Einnahmen einen Spitzensteuersatz von bis zu 45 % bedeuten kann. Eine Kapitalgesellschaft hingegen unterliegt nur der Körperschaftsteuer von 15 % plus Solidaritätszuschlag und ggf. Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer variiert je nach Standort, wird aber teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet. Durch eine GmbH können Sie zudem Gewinne im Unternehmen halten und so die Steuerlast senken, anstatt alles als Gehalt auszuschütten.

Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB)

Eine attraktive Alternative für Rechtsanwälte ist die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB). Diese ermöglicht es, mit Partnern zusammenzuarbeiten, ohne für berufliche Fehler der Kollegen persönlich zu haften. Steuerlich gesehen bleibt die PartGmbB eine Personengesellschaft, wodurch keine Gewerbesteuerpflicht entsteht. Die Gewinne unterliegen der Einkommensteuer der Gesellschafter, sodass keine doppelte Besteuerung wie bei einer GmbH entsteht. Dies kann eine steuerlich vorteilhafte Lösung sein, insbesondere wenn mehrere Anwälte zusammenarbeiten.

2. Betriebsausgaben clever nutzen

Bürokosten steuerlich absetzen

Die Miete für Kanzleiräume ist eine der größten Betriebsausgaben, die Sie vollständig von der Steuer absetzen können. Das gilt auch für Nebenkosten wie Strom, Wasser, Heizung sowie Reinigungskosten für das Büro. Auch Büromaterial wie Druckerpapier, Tintenpatronen, Notizblöcke und andere Schreibwaren sind abzugsfähig. Digitale Tools wie Mandantenverwaltungssysteme, Buchhaltungssoftware und Lizenzen für juristische Datenbanken sind ebenfalls Betriebsausgaben. Wer ein Homeoffice nutzt, kann ggf. das häusliche Arbeitszimmer steuerlich geltend machen, wenn es den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt.

Fachliteratur und Fortbildungen

Als Rechtsanwalt müssen Sie sich regelmäßig fortbilden, um auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung zu bleiben. Seminare, Webinare, Fachkongresse oder Spezialisierungen, etwa zum Fachanwaltstitel, sind steuerlich voll absetzbar. Auch juristische Fachliteratur, Kommentare, Zeitschriftenabonnements und Online-Rechercheportale können als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Dabei ist es wichtig, dass die Literatur eindeutig beruflichen Zwecken dient und nicht privat genutzt wird. Je nach Fachrichtung können auch Sprachkurse oder Weiterbildungen zur Mandantenkommunikation relevant und damit steuerlich absetzbar sein.

Reisekosten geltend machen

Mandantenbesuche, Gerichtsverhandlungen oder Fortbildungen erfordern oft Reisen, deren Kosten Sie steuerlich absetzen können. Die Anreise mit dem eigenen Pkw wird mit 0,30 € pro Kilometer angesetzt oder alternativ mit den tatsächlichen Fahrzeugkosten. Falls Sie mit der Bahn oder dem Flugzeug reisen, sind auch diese Tickets vollständig abzugsfähig. Hotelübernachtungen und Verpflegungsmehraufwand sind ebenfalls steuerlich geltend zu machen, wobei die Höhe der Verpflegungspauschale von der Dauer und dem Ort der Reise abhängt. Wichtig ist, alle Belege sorgfältig zu sammeln, um die Kosten beim Finanzamt nachweisen zu können.

Mandantenbewirtung steuerlich nutzen

Bewirtungskosten für Geschäftsessen mit Mandanten sind zu 70 % als Betriebsausgabe absetzbar, sofern sie beruflich veranlasst sind. Dazu zählen z. B. Geschäftsessen, bei denen wichtige Verhandlungen oder Beratungen stattfinden. Getränke und kleine Snacks im Kanzleibereich für Mandanten sind sogar zu 100 % abzugsfähig. Wichtig ist eine detaillierte Dokumentation mit Anlass, Teilnehmern und Rechnung. Durch geschickte Nutzung dieser Regelungen lassen sich erhebliche steuerliche Vorteile erzielen.

3. Gehalts- und Entnahmeplanung optimieren

Tantiemen und Gewinnverlagerung

Falls Sie Ihre Kanzlei als GmbH führen, können Sie sich ein angemessenes Geschäftsführergehalt zahlen und zusätzliche Tantiemen oder Boni ausschütten. Indem Sie Teile des Gewinns in der Gesellschaft belassen, zahlen Sie nur 15 % Körperschaftsteuer darauf, anstatt ihn als volles Gehalt zu versteuern. Diese Strategie ist besonders vorteilhaft, wenn Sie eine langfristige Kapitalbildung im Unternehmen planen. Außerdem können Sie durch eine Holding-Struktur steuerfreie Dividenden zwischen Unternehmen nutzen. Diese Gestaltungsmöglichkeiten sollten jedoch mit einem Steuerberater individuell abgestimmt werden.

Firmenwagen optimal nutzen

Die private Nutzung eines Firmenwagens kann steuerlich vorteilhaft sein, wenn sie korrekt gestaltet wird. Es gibt zwei Modelle: die 1-%-Regelung, bei der monatlich 1 % des Bruttolistenpreises versteuert wird, oder das Fahrtenbuch, das exakte Nutzungskosten aufzeigt. Wer viel geschäftlich unterwegs ist, kann durch ein Fahrtenbuch oft Steuern sparen. Alternativ kann ein Fahrzeug auch an die Kanzlei vermietet werden, wodurch sich weitere Gestaltungsmöglichkeiten ergeben. Elektrofahrzeuge haben zudem steuerliche Vorteile, da sie nur mit 0,25 % des Bruttolistenpreises angesetzt werden.

4. Altersvorsorge & Versicherungen steuerlich nutzen

Basisrente (Rürup-Rente) als Steuervorteil

Beiträge zur Rürup-Rente sind bis zu einem festgelegten Höchstbetrag steuerlich abzugsfähig. Da sie speziell für Selbstständige konzipiert wurde, bietet sie eine sichere Altersvorsorge mit steuerlichen Vorteilen. Der große Vorteil ist, dass die Beiträge sofort das zu versteuernde Einkommen mindern. Allerdings ist das Kapital in der Rürup-Rente gebunden und kann erst im Rentenalter genutzt werden. Dennoch ist sie eine attraktive Möglichkeit, um steuerlich begünstigt für das Alter vorzusorgen.

Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich geltend machen

Für Rechtsanwälte ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung besonders wichtig, da sie bei Krankheit oder Unfall den Lebensunterhalt absichert. Beiträge zu einer BU-Versicherung können je nach Tarif und Gestaltung als Sonderausgaben abgesetzt werden. Kombiniert mit einer Basisrente kann der steuerliche Vorteil noch weiter optimiert werden. Wer eine GmbH hat, kann eine betriebliche BU-Versicherung abschließen und so Sozialabgaben sparen. Wichtig ist es, die Versicherung mit einem Experten zu optimieren, um die maximale steuerliche Absetzbarkeit zu gewährleisten.

5. Steuergestaltung durch Investitionen

Investitionsabzugsbetrag (IAB) nutzen

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ermöglicht es Rechtsanwälten, bereits vor einer geplanten Anschaffung bis zu 50 % der voraussichtlichen Investitionskosten steuerlich geltend zu machen. Dies betrifft bewegliche Wirtschaftsgüter, die mindestens zu 90 % betrieblich genutzt werden, wie etwa Büromöbel, IT-Ausstattung oder ein Dienstwagen. Der IAB mindert den zu versteuernden Gewinn bereits vor der eigentlichen Investition, was zu einer direkten Steuerersparnis führt. Die Investition muss innerhalb von drei Jahren erfolgen, sonst muss der Steuerabzug rückgängig gemacht werden. Diese Regelung ist besonders attraktiv für Anwälte, die in naher Zukunft größere Anschaffungen planen und ihre Steuerlast im aktuellen Jahr senken möchten.

Sonderabschreibungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Rechtsanwälte, die als Einzelunternehmer oder in kleinen Kanzleien tätig sind, können die steuerlichen Vorteile der Sonderabschreibungen für KMU nutzen. Diese ermöglichen eine zusätzliche Abschreibung von bis zu 20 % auf Anschaffungskosten neuer beweglicher Wirtschaftsgüter. Das bedeutet, dass teure Anschaffungen wie ein neuer Laptop, ergonomische Büromöbel oder ein Kanzlei-Fahrzeug steuerlich schneller abgeschrieben werden können. Diese Sonderabschreibung kann mit dem Investitionsabzugsbetrag kombiniert werden, wodurch sich die Steuerlast weiter reduzieren lässt. Dadurch profitieren insbesondere Anwälte, die ihre Kanzlei modernisieren oder erweitern möchten.

Abschreibungen optimal nutzen

Neben der linearen Abschreibung, bei der Anschaffungskosten gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt werden, gibt es in bestimmten Fällen auch die Möglichkeit einer degressiven Abschreibung. Diese erlaubt in den ersten Jahren höhere Abschreibungsbeträge, was zu einer größeren Steuerersparnis in der Anfangsphase führt. Besonders sinnvoll ist dies bei IT-Ausstattung, da hier die Technik schnell veraltet und eine kürzere Nutzungsdauer angesetzt werden kann. Auch Immobilien können durch Abschreibung steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie für die Kanzlei genutzt oder vermietet werden. Durch eine geschickte Nutzung der Abschreibungsmethoden kann der steuerliche Vorteil maximiert werden.

6. Familienangehörige steuerlich einbinden

Mitarbeit von Ehepartnern steuerlich optimieren

Wenn der Ehepartner in der Kanzlei mitarbeitet, sei es in der Buchhaltung, Organisation oder als Empfangskraft, kann er als Angestellter eingestellt werden. Das Gehalt ist eine Betriebsausgabe und mindert den Gewinn der Kanzlei, was die Steuerlast senkt. Voraussetzung ist jedoch, dass das Gehalt marktüblich ist und der Ehepartner tatsächlich eine Tätigkeit ausführt. Auch Sozialabgaben können verringert werden, wenn der Ehepartner als Minijobber mit einem 538-Euro-Job beschäftigt wird. Diese Strategie bietet nicht nur steuerliche Vorteile, sondern stärkt auch die finanzielle Absicherung des Ehepartners.

Kinder als Minijobber beschäftigen

Kinder dürfen ab 13 Jahren einfache Tätigkeiten im Familienunternehmen übernehmen, z. B. Büroorganisation, Botengänge oder digitale Aufgaben wie die Pflege der Kanzlei-Website. Ein Gehalt von bis zu 538 Euro pro Monat kann steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben. Gleichzeitig ist dieses Gehalt für die Kanzlei als Betriebsausgabe absetzbar. Das Kind kann das verdiente Geld für Ausbildung oder Sparzwecke nutzen, ohne dass darauf Steuern gezahlt werden müssen. So lässt sich durch eine legale Beschäftigung der Nachwuchs unterstützen und gleichzeitig die Steuerlast senken.

Kindergeld und steuerliche Freibeträge nutzen

Für Kinder stehen verschiedene steuerliche Vorteile zur Verfügung, darunter das Kindergeld und der Kinderfreibetrag. Je nach Einkommen kann es sich lohnen, den Kinderfreibetrag anstelle des Kindergeldes zu nutzen. Auch die Kosten für eine schulische oder universitäre Ausbildung können steuerlich geltend gemacht werden. Wenn Kinder auswärts studieren, kann ein Ausbildungsfreibetrag genutzt werden, und Mietzahlungen an das Kind für eine eigene Wohnung können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich optimiert werden. Durch eine kluge Steuerplanung lassen sich somit finanzielle Vorteile für die Familie erzielen.

7. Steuerstundung & Vorauszahlungen optimieren

Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen

Rechtsanwälte müssen vierteljährlich Einkommensteuervorauszahlungen leisten, die sich nach dem Gewinn des Vorjahres richten. Wenn der aktuelle Gewinn niedriger ausfällt als erwartet, kann beim Finanzamt eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragt werden. Dies schafft sofortige Liquidität, da weniger Geld für Steuerzahlungen reserviert werden muss. Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten oder bei schwankenden Mandatszahlen kann dies eine sinnvolle Maßnahme sein. Eine vorausschauende Finanzplanung hilft, unnötige Steuerbelastungen zu vermeiden und die Kanzleikasse zu entlasten.

Steuerstundung beantragen

Falls es zu finanziellen Engpässen kommt, kann beim Finanzamt eine Stundung fälliger Steuerzahlungen beantragt werden. Dies bedeutet, dass die Steuerzahlung aufgeschoben oder in Raten gezahlt werden kann. Voraussetzung ist eine nachvollziehbare Begründung, etwa ein unerwarteter Umsatzeinbruch oder hohe Investitionen. Steuerstundungen sind allerdings in der Regel mit Zinsen verbunden, weshalb sie nur in Notfällen genutzt werden sollten. Dennoch kann dies eine kurzfristige Lösung sein, um finanzielle Engpässe zu überbrücken.

Liquiditätsvorteile durch Verlustrücktrag und -vortrag

Wenn ein Rechtsanwalt in einem Jahr Verluste macht, kann er diese mit Gewinnen aus anderen Jahren verrechnen. Der Verlustrücktrag ermöglicht es, Verluste mit den Gewinnen des Vorjahres zu verrechnen und eine Steuerrückzahlung zu erhalten. Alternativ können Verluste vorgetragen und mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden. Besonders in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten kann dies die Steuerlast erheblich senken. Eine strategische Nutzung dieser Möglichkeiten hilft, finanzielle Schwankungen besser auszugleichen.

8. Digitale Steuererleichterungen nutzen

Elektronische Buchhaltung zur Steueroptimierung

Die Nutzung digitaler Buchhaltungslösungen spart nicht nur Zeit, sondern hilft auch, steuerliche Potenziale besser auszuschöpfen. Cloud-basierte Software wie DATEV, Lexoffice oder sevDesk ermöglicht eine automatisierte Erfassung von Belegen und eine direkte Anbindung an den Steuerberater. Dadurch lassen sich Betriebsausgaben leichter nachweisen und steuerliche Fristen besser einhalten. Zudem sind digitale Belege oft leichter abrufbar als Papierdokumente. Dies reduziert nicht nur den Verwaltungsaufwand, sondern kann auch zu einer genaueren Steuerplanung beitragen.

Steuerberaterkosten als Betriebsausgabe geltend machen

Die Kosten für einen Steuerberater oder eine Steuerkanzlei sind vollständig als Betriebsausgaben absetzbar. Dies umfasst nicht nur die Erstellung der Steuererklärung, sondern auch die Beratung zur Steueroptimierung. Durch eine professionelle Betreuung lassen sich häufig zusätzliche Einsparungen realisieren, die die Kosten des Steuerberaters übersteigen. Besonders bei komplexen Steuerfragen oder der optimalen Nutzung von Abschreibungen lohnt sich die Investition. Wer sich unsicher ist, ob er alle steuerlichen Möglichkeiten ausschöpft, sollte sich daher professionell beraten lassen.

Digitale Rechnungsstellung und Belegarchivierung

Durch die Nutzung digitaler Rechnungsstellung lassen sich Rechnungen effizienter verwalten und schneller bearbeiten. Viele Steuerprogramme bieten integrierte Schnittstellen zu Finanzämtern, wodurch Steuererklärungen automatisch übermittelt werden können. Auch digitale Belegarchivierung hilft, steuerliche Nachweise übersichtlich zu organisieren. Die GoBD-konforme Aufbewahrung von Rechnungen und Belegen ist wichtig, um bei einer Steuerprüfung keine Probleme zu bekommen. Wer frühzeitig auf digitale Prozesse umsteigt, spart langfristig Zeit und Kosten.

Fazit

Durch eine durchdachte Steuerstrategie können Rechtsanwälte erhebliche Steuervorteile nutzen. Die Kombination aus Investitionsabzugsbeträgen, Sonderabschreibungen, einer optimalen Entlohnungsstruktur und der Nutzung digitaler Steuerhilfen kann die Steuerlast erheblich reduzieren. Besonders wichtig ist es, alle Möglichkeiten regelmäßig zu prüfen und an die individuelle Situation anzupassen. Mit einer strategischen Planung und professioneller Unterstützung lassen sich Steuern sparen, ohne rechtliche Risiken einzugehen.