Steuerliche Prüfung von Krypto-Anlegern: Was Sie als Anleger wissen müssen

Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalens hat in den letzten Monaten intensiv ein umfangreiches Datenpaket mit Transaktionsdaten deutscher Krypto-Anleger untersucht. Diese Daten wurden im Rahmen eines Sammelauskunftsersuchens bei der renommierten Kryptobörse Bitcoin.de angefordert und beziehen sich vorerst auf die dortigen Handelsaktivitäten. Doch die Auswirkungen dieser Untersuchung könnten weitaus umfassender sein, da möglicherweise auch Rückschlüsse auf andere Wallets gezogen werden können – sowohl auf Hosted als auch Unhosted Wallets, die damit in den Fokus der Behörden geraten könnten. Hinzu kommt, dass die gewonnen Informationen von der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalens an Finanzämter im gesamten Bundesgebiet abgegeben werden. D.h., dass auch Steuerpflichtige aus anderen Bundesländern handeln sollten.

Die erhobenen Daten dienen dazu, die Steuererklärungen der betroffenen Krypto-Anleger zu überprüfen, insbesondere hinsichtlich der Angabe von Gewinnen aus Kryptowährungen, insbesondere für die Jahre ab 2015 und vermehrt ab 2017. Falls keine entsprechenden Angaben gemacht wurden, werden die betroffenen Personen von der Steuerfahndung kontaktiert. Es wird geschätzt, dass bereits rund 4.000 Anfragen an potenziell betroffene Anleger versandt wurden.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Untersuchungen in der Regel nicht im Rahmen eines strafrechtlichen Verfahrens durchgeführt werden, sondern unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten (§ 208 Abs. 1 Nr. 3 AO). Dies bedeutet, dass Betroffene nicht einfach auf ihr Recht zur Selbstbelastungsfreiheit pochen können, sondern grundsätzlich zur Mitwirkung verpflichtet sind. Dies gilt zumindest als erster Schritt.

Es ist von großer Bedeutung, zu verstehen, dass Gewinne aus Kryptowährungstransaktionen grundsätzlich steuerpflichtig sind, wie auch höchstrichterlich durch den Bundesfinanzhof (BFH) in der Entscheidung IX R 3/22 bestätigt wurde. Daher erscheint die Ausrede der Unkenntnis zunehmend unglaubwürdig.

In vielen Fällen bietet die Steuerfahndung die Möglichkeit, sich für die kommenden Jahre „reinzuwaschen“. Betroffene sollten daher grundsätzlich bereit sein, Fragen der Steuerfahndung zu beantworten und ihre steuerlichen Verhältnisse offen zu legen. Darüber hinaus sollten Anleger auch darüber nachdenken, ob es sinnvoll ist, auch andere Einkommensquellen im Rahmen einer sogenannten Selbstanzeige offenzulegen.

Da sich im Rahmen dieses Korrekturprozesses eine Vielzahl von wichtigen Fragen stellen, von der Berichtigung des Zeitraums bis hin zu möglichen Fehlern im Krypto-Steuerreport, ist die Unterstützung eines spezialisierten Rechtsanwalts, insbesondere eines Fachanwalts für Steuerrecht in Hannover, dringend zu empfehlen. Ein kompetenter Anwalt kann Ihnen helfen, die rechtlichen Aspekte Ihrer Situation zu verstehen und Sie bei der Einhaltung der steuerlichen Vorschriften unterstützen.

Wenn Sie in Hannover oder der umliegenden Region leben und rechtliche Hilfe in Bezug auf steuerliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit Kryptowährungen benötigen, zögern Sie nicht, sich an einen Fachanwalt für Steuerrecht in Hannover zu wenden. Ihre steuerliche Compliance und Ihr finanzielles Wohl stehen auf dem Spiel, und ein erfahrener Anwalt kann Ihnen den notwendigen rechtlichen Beistand bieten.