Die sächsische Finanzverwaltung weist darauf hin, dass Unternehmen bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus verschiedene steuerliche Hilfsangebote der Finanzämter nutzen können.
Die sächsische Finanzverwaltung führt auf, welche Hilfsmaßnahmen infrage kommen können:
- Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer auf Antrag
- Stundung fälliger Steuerzahlungen
- Erlass von Säumniszuschlägen
- Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen
„Mit diesen bereits vorhandenen Instrumenten können wir einen Beitrag leisten, Unternehmen ein Stück weit vor Liquiditätsengpässen zu bewahren“, so Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann. Unternehmen sollten frühzeitig Kontakt mit ihrem zuständigen Finanzamt aufzunehmen.
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen, Meldung v. 9.3.2020
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. jur. D. Arconada, LL.M. ist als Experte auf dem Gebiet des Steuerrechts und Wirtschaftsrechts anerkannt. Als Fachanwalt und Strafverteidiger betreut er Wirtschaftsstrafsachen im gesamten Bundesgebiet. Neben einem Steuerbüro in Barsinghausen unterhält er seine Rechtsanwaltskanzlei Arconada • Valbuena als Fachkanzlei für Steuerrecht und Steuerstrafrecht in der Landeshauptstadt Hannover. Er betreut unternehmerische sowie private Mandate - bundesweit!

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