Hannover. Durch den Einsatz der rund 260 niedersächsischen Steuerfahnderinnen und
-fahnder hat der Fiskus im Jahr 2017 rund 123 Millionen Euro an Mehrsteuern verbuchen können, die ansonsten dem Gemeinwesen verloren gegangen wären. Der Niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers betont, dass die niedersächsische Steuerverwaltung effizient und effektiv arbeitet. „Steuerhinterziehung und Steuerkriminalität in all ihren Erscheinungsformen ist unsolidarisch und schadet der gesamten Gesellschaft und muss mit allen Mitteln des Rechtsstaats verfolgt werden“, macht Hilbers deutlich. „Kein Steuerhinterzieher darf sich sicher fühlen.“
In den letzten Jahren ist man beim internationalen Datenaustausch und den entsprechenden Abkommen ganz erheblich vorangekommen. Druck auf Steuersünder erzeugt aber nach wie vor auch die Auswertung von Datenträgern. Die Einnahmen Niedersachsens im Zusammenhang mit Ankäufen von Daten aus den Ländern Schweiz, Luxemburg sowie Liechtenstein betrugen (seit 2008) zum Jahresende 2017 insgesamt rund 368 Millionen Euro. Hierzu wurden in Niedersachsen über 14.100 Vorgänge bearbeitet von denen über die Hälfte aus Selbstanzeigen resultierten. Dabei machen die Verfahren im Zusammenhang mit Kapitalanlagen in der Schweiz mit rund 277 Millionen Euro den Großteil aus. In vereinzelten Fällen führten die Verfahren auch zu Freiheitsstrafen. Niedersachsen hat sich bisher mit rund 900.000 Euro an den Datenankäufen beteiligt.
Finanzminister Hilbers: „Ich setze in erster Linie weiter auf effektive Regelungen zum internationalen Datenaustausch. Steuergerechtigkeit darf nicht von Zufälligkeiten abhängen.“
Insgesamt 986 Selbstanzeigen von Steuersündern haben die niedersächsischen Finanzbehörden im Jahr 2017 registriert. Damit ist die Anzahl nach den gesetzlichen Verschärfungen Anfang 2015 weiter zurückgegangen und liegt sogar unter dem langjährigen Schnitt von rund 1.200 Selbstanzeigen im Jahr. Finanzminister Reinhold Hilbers wertet dies als Beleg, dass die ergriffenen Maßnahmen richtig waren und sind. „Es war zu erwarten, dass die Zahl der Selbstanzeigen irgendwann nicht nur wieder rückläufig, sondern wegen der verschärften rechtlichen Anforderungen, die zur Rückkehr von Bürgern in die Steuerehrlichkeit geführt haben, auch niedriger sein wird. Niemand sollte heutzutage noch davon ausgehen, bis zum Ablauf der bei Steuerhinterziehungen verlängerten Verjährungsfrist noch unentdeckt bleiben zu können.“