Die deutschen Finanzbehörden wollen tausende Airbnb-Vermieter auf mögliche Steuerhinterziehung überprüfen. Das berichtet die „WirtschaftsWoche“. Dazu hat Deutschland ein Auskunftsersuchen an die Finanzbehörden in Irland gestellt, wo das weltgrößte Unterkunftsvermittlungsportal Airbnb seinen Europa-Sitz hat.
Airbnb ist ein 2008 im kalifornischen Silicon Valley gegründeter Community-Marktplatz für Buchung und Vermietung von Unterkünften. Sowohl private als auch gewerbliche Vermieter vermieten ihr ‚Zuhause‘ oder einen Teil davon unter Vermittlung des Unternehmens, jedoch ohne dass die Plattform Airbnb rechtliche Verpflichtungen für die Vermietungen übernimmt.
Was ist das Problem von Airbnb-Vermietern?
Airbnb-Anbieter machen mit ihrem Angebot Hotels und Pensionen Konkurrenz. Dies führt zu einer Ungleichbehandlung, da diese in vielen Ländern auf die kurzfirstige Vermietung von Unterkünften Mehrwertsteuer berechnen müssen.
Manche Airbnb-Vermieter deklarieren darüber hinaus ihre Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht in ihrer Steuererklärung und führen zudem die Ortstaxe, City Taxe (Übernachtungssteuer) oder Kulturförderabgabe nicht an die Städte ab.
Airbnb-Anbieter haben also häufig nicht die auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung entfallenden Einkommensteuer gezahlt.
Teuer für Airbnb-Anbieter kann es werden, wenn auch die Umsatzsteuer nicht entrichtet wurde. Denn Steuerpflichtig ist die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereitgehalten werden ( § 4 Nr. 12 a Satz 2 UStG ).
Airbnb-Vermieter laufen Gefahr von der Steuerfahndung entdeckt zu werden
Nach Informationen der WirtschaftsWoche hat das zuständige Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bonn bereits eine entsprechende Gruppenanfrage nach Dublin geschickt, um die Herausgabe der Daten zu erreichen. Mittels einer solchen Gruppenanfragen können ausländische Staaten insbesondere an Daten von Steuerpflichtigen kommen. Die Namen der Airbnb-Vermittler sollen anschließend von den deutschen Finanzbehörden daraufhin überprüft werden, ob diese in ihren Steuerklärungen entsprechende Einkünfte aus der Vermietung angegeben haben. Der Hamburger Finanzsenat, der die Gruppenanfrage initiiert hat, erklärte auf Anfrage, es würden „verschiedene Ermittlungen aufgenommen, um die hinter dem Angebot von Ferienwohnungen auf Online-Plattformen stehenden Steuerpflichtigen zu identifizieren und die ordnungsgemäße Besteuerung sicherzustellen“.
Das Bundesfinanzministerium signalisierte weitreichende Unterstützung. Der Vorsitzende der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, Thomas Eigenthaler, begrüßt das Vorgehen gegen illegale Ferienwohnungsvermieter und fordert, die Finanzverwaltung müsse nun darauf vorbereitet werden, dass sie die Massendaten aus einer solchen Gruppenanfrage zügig verarbeiten kann. Ertappten Vermietern droht laut WirtschaftsWoche eine Steuernachzahlung für die letzten zehn Jahre zuzüglich sechs Prozent Verzugszins pro Jahr plus Strafbescheid und Ordnungsgeld bei illegaler Vermietung.