Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung in Reinigungsbetrieben

In den vergangenen Jahren haben immer wieder Fälle von Schwarzarbeit in der Reinigungsbranche Schlagzeilen gemacht. Unangemeldete Betriebe, mangelhafte Buchführung, Versicherungsbetrug und andere Vergehen, die sich in der Branche häufen, haben bewirkt, dass mittlerweile regelmäßig bundesweite Kontrollen von Reinigungsunternehmen durchgeführt werden. Wenn die Ermittler der Finanzbehörden dann auf irgendwelche Ungereimtheiten stoßen, reagieren sie äußerst unentspannt, und neben dem Verdacht der Schwarzarbeit, der auch bei kleinen Formalfehlern in der Buchführung erhoben wird, steht dann oft auch noch der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum.

Wie kommt der Verdacht der Schwarzarbeit in einem Reinigungsbetrieb zustande?

Im Fokus stehen hier angemeldete Betriebe, die alle drei Jahre mit unangekündigten Betriebsprüfungen rechnen müssen. Die Prüfer fordern Einsicht in Kassenbücher, Arbeitsverträge und andere relevante Unterlagen. Schon geringfügige Unregelmäßigkeiten können den Verdacht der Schwarzarbeit auslösen und zu weiteren behördlichen Maßnahmen führen, wie beispielsweise Durchsuchungen von Geschäfts- und unter Umständen sogar Privaträumen.

Wann macht man sich der Schwarzarbeit schuldig?

Laut dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz begeht jemand Schwarzarbeit, wenn Dienst- oder Werkleistungen erbracht werden, ohne diese ordnungsgemäß anzumelden oder die daraus resultierenden Steuerpflichten zu erfüllen. Dies betrifft sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Arbeitgeber sind für die ordnungsgemäße Anmeldung des Betriebs, die Zahlung eines angemessenen Lohns und andere rechtliche Aspekte verantwortlich. Arbeitnehmer wiederum müssen ihre Lohnsteuer abführen, ihre Anstellung melden und dürfen nicht nebenbei illegal arbeiten.

Ist Schwarzarbeit gleich Steuerhinterziehung?

Schwarzarbeit hat sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen. Die unkorrekte Anmeldung eines Betriebs oder das Umgehen von Steuerpflichten gelten als Ordnungswidrigkeiten und werden mit hohen Bußgeldern bestraft. Wenn dies jedoch mit falschen Angaben gegenüber den Behörden einhergeht, wird es als Steuerhinterziehung nach § 370 AO betrachtet und kann mit Geld- oder Haftstrafen geahndet werden.

Welche Folgen drohen bei Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung?

Bei Schwarzarbeit können Bußgelder von bis zu 500.000 € verhängt werden. Bei einer Steuerstrafverfolgung müssen hinterzogene Sozialbeiträge und Lohnsteuern samt Zinsen und Säumniszuschlägen nachgezahlt werden. Zusätzlich drohen Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren, wobei Geldstrafen in den meisten Fällen verhängt werden. Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung können Arbeitserlaubnisse und Unternehmerlizenzen entzogen werden.

Wie sollte man sich bei einer Anzeige verhalten?

Während einer steuerlichen Betriebsprüfung sind alle Mitarbeiter verpflichtet, aktiv mitzuwirken. Eine Verweigerung der Mitwirkung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Personen, die sich der Schwarzarbeit oder Steuerhinterziehung bewusst sind, können dies durch eine Selbstanzeige anzeigen und damit straffrei bleiben, solange die Behörden noch keine Ermittlungen eingeleitet haben und die Schuld vollständig offenbart und beglichen wird.

Sobald ein Verdacht besteht, ist die Option einer strafbefreienden Selbstanzeige nicht mehr möglich. Es ist daher dringend empfohlen, bei einem Steuerstrafverfahren sofort einen erfahrenen Anwalt einzuschalten. Ein erfahrener Anwalt kann die rechtliche Situation analysieren und Ihnen entsprechende Ratschläge geben. Er kann auch die Kommunikation mit den Behörden übernehmen und Sie vor Gericht verteidigen, wenn dies notwendig wird.

Vertrauen Sie auf die Expertise von Rechtsanwalt Dr. Arconada, Ihrem erfahrenen Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerexperten aus Hannover. Mit seiner Hilfe können Sie sich sicher sein, dass Ihre Rechte gewahrt werden und Sie professionelle Unterstützung erhalten, wenn es um Angelegenheiten wie Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung geht. Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin, um Ihre Situation zu besprechen und sich auf mögliche rechtliche Herausforderungen vorzubereiten.

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