Niedersächsische Steuerzahler, die in ihren Steuererklärungen außergewöhnliche Belastungen durch Aufwendungen für Krankheiten und Pflege geltend gemacht haben, können in Kürze erfreuliche Post von ihrem Finanzamt bekommen. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19. Januar 2017 (VI R 75/14). Darin urteilten die Bundesrichter, dass so genannte außergewöhnliche Belastungen in größerem Umfang als bisher geltend gemacht werden können. Insbesondere in Fällen, in denen es beispielsweise um Krankheitskosten, Kurkosten oder Pflegekosten geht, kommt es darum nachträglich zu einer höheren steuerlichen Entlastung.
Die Niedersächsische Steuerverwaltung berücksichtigt diese Rechtsprechung bereits in allen erstmalig erlassenen und geänderten Einkommensteuerbescheiden seit Mai des vergangenen Jahres. Heute startet auch die maschinelle Aufarbeitung von rund 550.000 zunächst vorläufig ergangenen Steuerbescheiden, die die Bürgerinnen und Bürger vor Juni 2017 erhalten haben. In den meisten Fällen wird dies zu Erstattungen im zwei- bis dreistelligen Bereich führen. Dafür braucht kein gesonderter Antrag gestellt zu werden. Die Aktion wird voraussichtlich bis Ende März 2019 weitgehend abgeschlossen sein.