Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtspauschale
Der Freibetrag für Übungsleiter beträgt 3.000,00 EUR, während die Ehrenamtspauschale bei 840,00 EUR liegt. Der Übungsleiterfreibetrag ermöglicht es, Einnahmen aus bestimmten Tätigkeiten wie Übungsleitung, Ausbildung, Erziehung, Betreuung, Kunst und Pflege …