Das Bayerische Landesamt für Steuern stellt bereits das Antragsformular „Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus“ zum Download bereit. Damit kann der Antrag auf zinslose Stundung und die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer) bzw. des Steuermessbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen gestellt werden.
Das Formular kann aus Sicht von Rechtsanwalt Dr. Arconada auch in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt verwendet werden, da es keine “bayernspezifischen” Angaben enthält.
Antragsformular „Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus“ >>
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. jur. D. Arconada, LL.M. ist als Experte auf dem Gebiet des Steuerrechts und Wirtschaftsrechts anerkannt. Als Fachanwalt und Strafverteidiger betreut er Wirtschaftsstrafsachen im gesamten Bundesgebiet. Neben einem Steuerbüro in Barsinghausen unterhält er seine Rechtsanwaltskanzlei Arconada • Valbuena als Fachkanzlei für Steuerrecht und Steuerstrafrecht in der Landeshauptstadt Hannover. Er betreut unternehmerische sowie private Mandate - bundesweit!

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