Das Bayerische Landesamt für Steuern stellt bereits das Antragsformular „Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus“ zum Download bereit. Damit kann der Antrag auf zinslose Stundung und die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer) bzw. des Steuermessbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen gestellt werden.
Das Formular kann aus Sicht von Rechtsanwalt Dr. Arconada auch in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt verwendet werden, da es keine “bayernspezifischen” Angaben enthält.
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