Die sächsische Finanzverwaltung weist darauf hin, dass Unternehmen bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus verschiedene steuerliche Hilfsangebote der Finanzämter nutzen können.
Die sächsische Finanzverwaltung führt auf, welche Hilfsmaßnahmen infrage kommen können:
- Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer auf Antrag
- Stundung fälliger Steuerzahlungen
- Erlass von Säumniszuschlägen
- Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen
„Mit diesen bereits vorhandenen Instrumenten können wir einen Beitrag leisten, Unternehmen ein Stück weit vor Liquiditätsengpässen zu bewahren“, so Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann. Unternehmen sollten frühzeitig Kontakt mit ihrem zuständigen Finanzamt aufzunehmen.
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen, Meldung v. 9.3.2020