Die folgenden zehn Dinge sollten beachtet werden, wenn die Steuerfahndung kommt:
- Ruhe bewahren: Es ist wichtig, ruhig und höflich zu bleiben, auch wenn die Situation belastend ist.
- Rechtsanwalt hinzuziehen: Es ist ratsam, unverzüglich einen erfahrenen Steueranwalt hinzuzuziehen, der den Betroffenen beraten und vertreten kann.
- Kooperation: Es ist in vielen Fällen sinnvoll, kooperativ zu sein und den Beamten alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Das konkrete Vorgehen ist mit dem Rechtsanwalt abzustimmen.
- Einsicht in Unterlagen: Der Betroffene sollte nur Unterlagen vorlegen, die die Steuerfahndung ausdrücklich verlangt hat und keine weiteren Dokumente freiwillig aushändigen.
- Schweigerecht – Reden ist Silber, schweigen ist Gold: Der Betroffene sollte von seinem Schweigerecht Gebrauch machen und sich nur zu den ihm bekannten Tatsachen äußern.
- Verweigerung der Aussage: Der Betroffene kann die Aussage verweigern, wenn er sich selbst belasten würde.
- Keine Falschaussagen: Es ist unter Umständen sogar strafbar, falsche Angaben zu machen. Der Betroffene sollte deshalb nur die Wahrheit sagen und sich nicht zu Vermutungen oder Spekulationen hinreißen lassen. Insbesondere sollten keine anderen Personen durch Aussagen belastet werden.
- Keine Vernichtung von Unterlagen: Es ist strafbar, Unterlagen zu vernichten oder zu manipulieren. Der Betroffene sollte deshalb keine Dokumente vernichten, sondern sie unverändert aufbewahren.
- Keine Unterschrift unter Protokolle: Der Betroffene sollte keine Protokolle unterschreiben, ohne sie vorher genau geprüft zu haben.
- Keine Einwilligung zu Durchsuchungen: Der Betroffene sollte keine Einwilligung zu Durchsuchungen oder Beschlagnahmungen geben, sondern diese dem Anwalt überlassen, der die Durchsuchung begleitet und überwacht.