Die Vermögenszuwachsrechnung leicht erklärt
Eine vom Finazamt vorgenommene Schätzung kann vom Finanzgericht im Rahmen seiner Aufklärungspflicht (§ 96 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung) in vollem Umfang überprüft und gegebenenfalls durch eine eigene Schätzung ersetzt; vergleiche …