Anwendung der Vorschriften über Erwerbe von Todes wegen auf Schenkungen
Die Vorschriften über Erwerbe von Todes wegen gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist, auch für Schenkungen unter Lebenden (§ 1 Absatz 2 ErbStG). Bei der Besteuerung von Schenkungen unter Lebenden …