Aufwendungen für Zivilprozesskosten
Nach § 33 Abs. 2 S. 4 EStG können Prozesskosten grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden. Mit einem Urteil vom Juni 2015 ist der Bundesfinanzhof (BFH) zu seiner alten Rechtsprechung zurückgekehrt, wonach …