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Steuerbüro, Rechtsanwalt und Fachanwalt: Dr. jur. Arconada, Heinrichstraße 4, 30175 Hannover, Tel.: 0511/310600-32
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Schlagwort: Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)

Buchführung
Allgemein / Betriebsprüfung

Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern

Allgemeine Anforderungen Nach den GoBD muss die elektronische Buchführung nachvollziehbar, nachprüfbar, zutreffend, klar, zeitnah, fortlaufend und unveränderbar (revisionssicher) sein. Jeder Geschäftsvorfall muss lückenlos dokumentiert sein. Die Unveränderbarkeit kann sowohl hardwaremäßig …

Unterlagen
Außenprüfung / Betriebsprüfung / Betriebsprüfung / Steuerfahndung

Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)

Die betrieblichen Abläufe in den Unternehmen werden ganz oder teilweise unter Einsatz von Informations- und Kommunikations-Technik abgebildet. Auch die nach außersteuerlichen oder steuerlichen Vorschriften zu führenden Bücher und sonst erforderlichen …

Kontakt

Tel.: 0511 310 600 32
Fax: 0511 310 600 33
Mail: post@kasur.de

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