Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern
Allgemeine Anforderungen Nach den GoBD muss die elektronische Buchführung nachvollziehbar, nachprüfbar, zutreffend, klar, zeitnah, fortlaufend und unveränderbar (revisionssicher) sein. Jeder Geschäftsvorfall muss lückenlos dokumentiert sein. Die Unveränderbarkeit kann sowohl hardwaremäßig …