Akteneinsicht bei der Steuerfahndung
Vor Abschluss der Ermittlungen ( § 169a StPO ) ist dem Verteidiger auf Antrag Einsicht in die Niederschriften über Vernehmungen des Beschuldigten, über gerichtliche Untersuchungshandlungen, bei denen der Verteidiger anwesend sein darf, …