Änderungen für alle Steuerzahler
Erhöhung des steuerfreien Grundfreibetrags
Der Grundfreibetrag, bis zu dem Ihr Einkommen steuerfrei bleibt, wird ab 2024 von 10.908 € auf 11.784 € angehoben. Diese Anpassung berücksichtigt die allgemeine Teuerungsrate und soll dazu beitragen, die steuerliche Belastung zu mindern. Für zusammen veranlagte Ehe- oder Lebenspartner gilt der doppelte Betrag, also 23.568 €, was insbesondere für Familien eine Erleichterung darstellt.
Unterhaltsleistungen: Anhebung des Höchstbetrags
Der Höchstbetrag für Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen steigt im Jahr 2024 auf 11.784 €. Dies entspricht dem neuen Grundfreibetrag und gewährleistet, dass Unterstützungsleistungen steuerlich vollständig absetzbar bleiben.
Höhere Freigrenze beim Solidaritätszuschlag
Seit 2021 ist der Solidaritätszuschlag für die Mehrheit der Steuerpflichtigen entfallen. Für diejenigen, die weiterhin solidaritätszuschlagspflichtig sind, wurde die Freigrenze im Jahr 2023 auf 17.543 € erhöht. Diese Freigrenze bleibt auch 2024 bestehen und trägt zur Entlastung von Steuerzahlern bei, deren Einkommen knapp über der bisherigen Schwelle lag.
Vollständige Absetzbarkeit der Rentenbeiträge
Ab dem Steuerjahr 2024 sind Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken, zu landwirtschaftlichen Alterskassen sowie zu Rürup-Renten vollständig als Sonderausgaben absetzbar. Dies bedeutet, dass Ihre Altersvorsorgeaufwendungen zu 100 % berücksichtigt werden, sofern der Höchstbetrag nicht überschritten wird. Für 2024 liegt dieser Höchstbetrag bei 27.566 €, für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner bei 55.132 €.
Ende des Umweltbonus für Elektrofahrzeuge
Der Umweltbonus zur Förderung der Elektromobilität endet vorzeitig am 18. Dezember 2023. Ab diesem Datum können keine neuen Anträge mehr gestellt werden. Diese Entscheidung spiegelt eine Neuausrichtung der Förderpolitik wider, da der Markt für Elektrofahrzeuge mittlerweile eine stärkere Eigenständigkeit erreicht hat. Bereits zugesagte Förderungen werden jedoch weiterhin ausgezahlt, und Anträge, die bis zum 17. Dezember 2023 eingereicht wurden, werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
Änderungen für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Selbständige
Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, der automatisch berücksichtigt wird, wenn keine höheren Werbungskosten nachgewiesen werden, wird ab 2024 auf 1.230 € festgelegt. Dies stellt eine moderate Erhöhung dar, die die gestiegenen Kosten im Zusammenhang mit der Berufsausübung reflektiert.
Homeoffice-Pauschale: Unbegrenzte Geltungsdauer
Die Homeoffice-Pauschale bleibt über 2023 hinaus unbefristet bestehen. Erwerbstätige, die im Homeoffice arbeiten, können weiterhin 6 € pro Tag als Werbungskosten geltend machen, maximal jedoch 1.260 € im Jahr. Diese Regelung gilt für bis zu 210 Tage im Homeoffice und berücksichtigt die besonderen Belastungen, die durch das Arbeiten von zu Hause entstehen.
Neuregelung beim häuslichen Arbeitszimmer
Ab 2024 sind die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nur noch abziehbar, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit bildet. Steuerpflichtige können alternativ zu den tatsächlichen Kosten einen pauschalen Abzugsbetrag von 1.260 € wählen, was die Steuererklärung vereinfacht und einen gewissen Ausgleich für die Nutzung eines Arbeitszimmers bietet.
Änderungen bei der Umsatzsteuer in der Gastronomie
Die befristete Senkung des Umsatzsteuersatzes auf 7 % für Restaurant- und Verpflegungsleistungen, die nur für Speisen gilt, läuft am 31. Dezember 2023 aus. Ab 2024 gelten wieder die regulären Steuersätze, was eine Anpassung der Preisgestaltung in der Gastronomie erfordern könnte.
Änderungen für Familien und Eltern
Erhöhung des Kindergeldes
Ab 2024 wird das Kindergeld einheitlich auf 250 € pro Kind festgesetzt. Diese Maßnahme führt zu einer Verbesserung der finanziellen Unterstützung für Familien, insbesondere für das erste und zweite Kind, die monatlich jeweils 31 € mehr erhalten. Der Kinderfreibetrag wird entsprechend auf 8.952 € angehoben.
Anhebung des Ausbildungsfreibetrags
Eltern, die ihre volljährigen Kinder während der Berufsausbildung finanziell unterstützen und deren Kinder nicht mehr im elterlichen Haushalt leben, können ab 2024 einen höheren Ausbildungsfreibetrag von 1.200 € jährlich geltend machen. Diese Erhöhung reflektiert die steigenden Lebenshaltungskosten für Studierende und Auszubildende.
Erhöhter Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird ab 2024 auf 4.260 € erhöht. Diese Maßnahme soll die besonderen finanziellen Herausforderungen von Alleinerziehenden stärker berücksichtigen.
Änderungen für Kapitalanleger
Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags
Der Sparer-Pauschbetrag, der den Abzug tatsächlicher Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen ersetzt, wird ab 2024 auf 1.000 € für Alleinstehende und 2.000 € für Ehegatten/Lebenspartner erhöht. Dies trägt den gestiegenen Kapitalerträgen und den anhaltend niedrigen Zinsen Rechnung.
Änderungen für Immobilienbesitzer
Förderung des klimagerechten Bauens
Zur Unterstützung des klimagerechten Wohnungsbaus wird der lineare AfA-Satz für Wohngebäude ab 2024 von 2 % auf 3 % angehoben. Zusätzlich können Eigentümer eine Sonderabschreibung in Höhe von 5 % jährlich für Gebäude in Anspruch nehmen, die den Effizienzhausstandard 40 (EH40) einschließlich des Nachhaltigkeitssiegels QNG erfüllen. Diese Sonderabschreibung ist auf vier Jahre befristet und soll Anreize für nachhaltiges Bauen schaffen.
Änderungen für Rentner und Pensionäre
Erhöhung des steuerpflichtigen Anteils der Rente
Für Neurentner, die ab 2024 in den Ruhestand treten, erhöht sich der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Altersrente auf 83 %. Dies bedeutet, dass nur noch 17 % des Rentenbetrags steuerfrei bleiben, was die steuerliche Belastung für Rentner weiter ansteigen lässt.
Senkung des Versorgungsfreibetrags für Neupensionäre
Der Versorgungsfreibetrag für Beamten- und Betriebspensionen sinkt für Neupensionäre ab 2024 auf 13,6 % der Pension, maximal jedoch 1.020 €. Der zusätzliche Freibetrag beträgt dann 306 €, sodass die Gesamtsumme aus beiden Freibeträgen maximal 1.326 € beträgt. Diese Anpassungen reflektieren die fortschreitende Besteuerung von Pensionseinkünften und die sukzessive Reduzierung der steuerfreien Beträge.
Fazit
Die steuerlichen Änderungen ab 2024 bringen sowohl Erleichterungen als auch neue Herausforderungen für Steuerpflichtige. Während einige Freibeträge und Pauschalen erhöht werden, verschärfen sich andere Regelungen, insbesondere bei der Rentenbesteuerung. Es ist ratsam, die eigenen Steuerstrategien regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.