Die Finanzbehörden in Nordrhein-Westfalen haben Zugang zu Nutzerdaten von Kryptobörsen erhalten und sind derzeit damit beschäftigt, diese Daten auszuwerten und mit den entsprechenden Steuererklärungen abzugleichen. Bereits seit Juni wurden die ersten Schreiben verschickt, in denen die betroffenen Personen zur Nacherklärung ihrer Kryptogewinne aufgefordert werden.
In diesem Beitrag werde ich erläutern, wie Sie auf die Schreiben des Finanzamts bezüglich Ihrer Kryptogewinne reagieren sollten und welche Handlungsoptionen Ihnen zur Verfügung stehen, um rechtzeitig zu handeln, bevor Sie wegen Steuerhinterziehung belangt werden könnten. Dabei spielt das Thema Selbstanzeige wegen Kryptowährungen eine entscheidende Rolle.
Finanzamt wertet Daten von Kryptobörsen aus – Die wichtigsten Fakten:
Die Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen hat Anfragen an verschiedene Kryptobörsen, darunter auch bitcoin.de, geschickt.
Die Auswertung der Daten aus dem Zeitraum von 2015 bis 2017, einer Phase mit erheblichen Bitcoin-Wertsteigerungen, ist derzeit im Gange.
Insbesondere Nutzer mit einem Umsatz von mindestens 50.000 Euro stehen im Fokus. Aber auch kleinere Anleger könnten betroffen sein.
Die Möglichkeit einer Selbstanzeige wegen Kryptowährungen muss in jedem Fall individuell geprüft werden.
Gemäß einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14. Februar 2023 (vgl. Urteil v. 14. Februar 2023, IX R 3/22) sind Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum, Tether oder XRP als Wirtschaftsgüter anzusehen. Gewinne aus dem Tausch oder Verkauf dieser Währungen innerhalb der Spekulationsfrist unterliegen somit der Steuerpflicht.
Kryptoinvestoren, die ihre Gewinne bisher in der Steuererklärung nicht angegeben haben, sollten nun handeln. Insbesondere da das Finanzamt mittlerweile Daten von verschiedenen Kryptobörsen vorliegen hat und diese mit den vorhandenen Steuererklärungen abgleicht.
Es ist wichtig zu wissen, dass Kryptotransaktionen nicht vollständig anonym sind. Alle Transaktionen werden dauerhaft in der Blockchain gespeichert und können mit der entsprechenden Wallet-Adresse verknüpft werden. Selbst wenn Sie bei Transaktionen keine persönlichen Daten angeben, könnten Sie indirekt identifiziert werden.
Die Finanzämter nutzen zunehmend Technologien und Experten, um Transaktionen auf Kryptobörsen zu analysieren und Gewinne nachzuvollziehen und zuzuordnen.
Wie hat das Finanzamt Daten von Kryptotrader erhalten?
Die Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen hat Sammelanfragen an verschiedene Kryptobörsen, einschließlich bitcoin.de, gerichtet. Die Daten stammen aus dem Zeitraum von 2015 bis 2017 und wurden auch an andere Bundesländer weitergeleitet. Während dieser Phase verzeichnete Bitcoin erhebliche Wertsteigerungen, weshalb die Gewinne entsprechend hoch ausfielen.
Derzeit stehen vor allem Kryptonutzer im Fokus des Finanzamts, die jährlich mindestens 50.000 Euro umgesetzt haben. Allerdings könnten auch Anleger mit geringeren Umsätzen betroffen sein. Der Abgleich mit den Steuererklärungen soll klären, ob die Gewinne korrekt angegeben wurden. In Zukunft ist jedoch zu erwarten, dass alle Kryptoinvestoren unabhängig von ihrem Handelsvolumen überprüft werden.
Kryptohändler sollten sich bewusst sein, dass die Steuerfahndung ihre Ermittlungsmethoden ständig verbessert. Es wird verstärkt in Schulungen und Technologien investiert, um die Nachverfolgung und Auswertung von Kryptotransaktionen zu erleichtern.
Zu den Schreiben des Finanzamts bezüglich Kryptogewinnen liegen in der Regel keine spezifischen Transaktionsdaten vor. Sie fordern lediglich dazu auf, für bestimmte Zeiträume die Einkünfte aus Kryptogeschäften nachzuerklären. In diesen Fällen wurde normalerweise noch kein Steuerstrafverfahren eingeleitet.
Es gibt jedoch auch Fälle, in denen die Schreiben direkt von der Bußgeldstelle kommen und die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens ankündigen. Auch in diesen Fällen müssen die Betroffenen bei der Klärung mitwirken.
Post vom Finanzamt wegen Kryptoeinnahmen? So sollten Sie reagieren:
Wenn Sie Schreiben vom Finanzamt wegen Ihres Handels mit Kryptowährungen erhalten haben, ist es ratsam, sich professionell beraten zu lassen. Dabei ist der Unterschied zwischen der Berichtigung nach § 153 AO und der strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO zu beachten. Darüber hinaus müssen alle Transaktionen aus den betreffenden Zeiträumen nachgewiesen werden.
Keine Reaktion auf das Schreiben des Finanzamts bezüglich Kryptohandels ist auf jeden Fall die denkbar schlechteste Entscheidung. Dieses Verhalten kann schwerwiegende Konsequenzen haben, wie die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens, Durchsuchungen durch die Steuerfahndung, Schätzungen (oft zu Ungunsten des Steuerpflichtigen) oder Vollstreckungsmaßnahmen.
Die Möglichkeit einer Selbstanzeige beim Finanzamt wegen Kryptohandels muss individuell geprüft werden. Die Selbstanzeige sollte nicht alleine durchgeführt werden, da sie an zahlreiche Voraussetzungen geknüpft ist, wie:
- vollständige Angaben zu den Einkünften aus dem Kryptohandel und eventuell zu anderen bisher nicht oder nur unzureichend in der Steuererklärung angegebenen Einkünften,
- die Selbstanzeige muss vor Entdeckung der Steuerhinterziehung erfolgen, ansonsten erlischt die strafbefreiende Wirkung,
- hinterzogene Steuern müssen zuzüglich Zinsen nachgezahlt werden.
Es ist nicht immer klar, ob eine Tatentdeckung bei Sammelanfragen bereits erfolgt ist. Daher ist eine individuelle Prüfung unerlässlich.
Rechtsanwalt Dr. Arconada: Ihr Fachanwalt für Steuerrecht und erfahrener Steuerexperte aus Hannover
Für Krypto-Anleger wird es ernst: Die Finanzbehörden in NRW haben Nutzerdaten von Kryptobörsen erhalten und sind seit Juni dabei, diese auszuwerten und mit den jeweiligen Steuererklärungen abzugleichen. Es wurden auch schon die ersten Schreiben versandt mit der Aufforderung zur Nacherklärung bzw. zur Mitwirkung.
In dieser herausfordernden Situation ist es entscheidend, einen kompetenten Rechtsbeistand an Ihrer Seite zu haben. Rechtsanwalt Dr. Arconada ist Ihr erfahrener Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerexperte aus Hannover, der sich auf komplexe steuerliche Angelegenheiten spezialisiert hat. Mit seiner Expertise und seinem Engagement steht er Ihnen bei allen Fragen rund um Kryptowährungen und steuerliche Verpflichtungen zur Seite.
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