So prüft das Finanzamt Ihre Steuererklärung – und findet Fehler: Worauf Sie achten sollten!

Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2024 ist im Juli 2025 abgelaufen. Was viele Steuerpflichtige nicht wissen: Jetzt beginnt die eigentliche Arbeit der Finanzverwaltung. Während Bürgerinnen und Bürger glauben, mit der Abgabe sei der Prozess abgeschlossen, startet intern die Prüfung – und das mit zunehmender Automatisierung. Die deutschen Finanzämter setzen dabei auf ein mehrstufiges System, um Unregelmäßigkeiten in den abgegebenen Erklärungen zu entdecken. Zunächst wird jede Erklärung automatisiert auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Hierbei kommen spezielle Risikomanagementsysteme (RMS) zum Einsatz. Diese Software vergleicht Ihre Angaben mit Vorjahreswerten, statistischen Durchschnittswerten und Daten anderer Steuerpflichtiger in vergleichbarer Situation.

Auffälligkeiten oder sogenannte „Prüfrisiken“ führen zur Markierung der Steuererklärung. Beispiele sind plötzliche massive Werbungskosten, nicht erklärte Nebeneinkünfte oder ungewöhnliche Spendenhöhen. Wird eine Erklärung als unauffällig eingestuft, erfolgt der Steuerbescheid weitgehend automatisiert – ohne weitere Rückfragen. Doch weicht etwas vom erwartbaren Muster ab, landet Ihre Steuerakte auf dem Tisch eines Sachbearbeiters. Dieser prüft dann individuell, ob die Angaben gerechtfertigt sind. Im schlimmsten Fall kann dies zu einer Nachforderung oder gar einem steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren führen. Deshalb ist es entscheidend, bereits bei der Erstellung der Steuererklärung auf vollständige und korrekte Angaben zu achten.

Dabei ist zu beachten, dass das Finanzamt auf eine Vielzahl an Daten Zugriff hat – sei es über Arbeitgebermeldungen, Versicherungen, Rentenversicherungsträger oder Banken. Elektronisch übermittelte Daten (z. B. Lohnsteuerbescheinigungen) werden mit Ihrer Erklärung abgeglichen. Stimmen die Werte nicht überein, fällt dies unmittelbar auf. Daher ist es falsch zu glauben, kleinere Abweichungen würden „untergehen“. Die technische Prüftiefe steigt jährlich – ein Trend, der sich 2025 weiter fortsetzt. Wer Fehler vermeiden möchte, sollte die eigene Erklärung noch vor Abgabe kritisch prüfen – oder professionelle Unterstützung durch einen Steuerberater in Anspruch nehmen.

Diese Fehler erkennt das Finanzamt besonders häufig

Ein besonders sensibler Bereich ist die Angabe der Werbungskosten. Insbesondere bei der Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) werden oft Fehler gemacht. Wer etwa übertriebene Kilometerzahlen angibt, riskiert eine Prüfung. Mit Tools wie Google Maps lässt sich die einfache Wegstrecke zur Arbeit nämlich schnell gegenprüfen. Auch bei den Kosten für das häusliche Arbeitszimmer, Fortbildungsausgaben oder Arbeitsmittel schaut das Finanzamt genau hin. Ungewöhnlich hohe Beträge oder fehlende Belege führen regelmäßig zu Nachfragen. Gleiches gilt für doppelte Eintragungen – etwa wenn man versehentlich eine Ausgabe in zwei Kategorien einträgt oder elektronische Daten automatisch und zusätzlich manuell angibt.

Ein häufiger Fehler ist auch die falsche oder fehlende Zuordnung von Krankengeld, Elterngeld oder Kurzarbeitergeld. Diese werden vom Finanzamt automatisch erfasst – fehlen sie in der Steuererklärung, fällt dies sofort auf. Ebenso kritisch ist das Thema Kapitaleinkünfte. Wer ausländische Kapitalerträge nicht erklärt, riskiert nicht nur Nachzahlungen, sondern auch ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung. In Zeiten des automatischen Informationsaustausches mit EU- und Drittstaaten ist die Entdeckungswahrscheinlichkeit hoch. Besonders tückisch sind Fehler durch Übernahme elektronischer Daten. Diese werden zwar automatisch in die ELSTER-Maske übernommen, müssen aber inhaltlich geprüft werden. Hier liegt die Verantwortung weiterhin beim Steuerpflichtigen.

Nicht selten übersehen Steuerpflichtige auch die zutreffende Angabe von Nebenjobs, Vermietungseinkünften oder Abfindungen. Letztere unterliegen regelmäßig der Fünftelregelung – wer diese nicht korrekt beantragt, verschenkt bares Geld. Ein weiterer klassischer Fehler ist die fehlerhafte Eintragung von Sonderausgaben wie Spenden oder Kinderbetreuungskosten. Besonders riskant ist es, Pauschalen ohne Nachweis geltend zu machen, etwa pauschale Kosten für ein Arbeitszimmer oder fiktive Bewerbungskosten. Wird das erkannt, drohen Nachforderungen, Verspätungszuschläge oder sogar Zinszahlungen nach § 233a AO. Wer wiederholt falsche Angaben macht, riskiert zudem eine intensivere Prüfung in den Folgejahren.

Ihre Verantwortung: Richtigkeit trotz elektronischer Datenübertragung

Ein weit verbreiteter Irrtum ist der Glaube, dass Fehler in elektronisch übermittelten Daten dem Finanzamt anzulasten sind. Tatsächlich bleibt die Verantwortung für die Richtigkeit der Steuererklärung allein beim Steuerpflichtigen. Auch wenn Arbeitgeber, Krankenkassen oder Versicherungen Daten elektronisch ans Finanzamt senden, müssen Sie diese Daten selbstständig überprüfen. Werden Unstimmigkeiten nicht korrigiert, handeln Sie unter Umständen fahrlässig – mit den entsprechenden Konsequenzen. Es genügt nicht, sich auf das ELSTER-Formular zu verlassen. Die Pflicht zur Prüfung umfasst auch die Kontrolle, ob Daten vollständig und korrekt übertragen wurden.

Wird z. B. eine Lohnsteuerbescheinigung fehlerhaft übermittelt oder ein Krankengeld nicht gemeldet, kann dies Ihre Steuerlast erheblich verändern. Besonders in Fällen mit mehreren Einkommensquellen – etwa durch Nebenjobs, Rente oder selbstständige Tätigkeiten – ist erhöhte Sorgfalt geboten. Auch bei der Übernahme von Daten aus Vorjahren sollten Sie aufmerksam bleiben. Nicht alle Angaben werden automatisch aktualisiert – persönliche Veränderungen wie Heirat, Geburt eines Kindes oder ein Wohnsitzwechsel müssen aktiv erfasst werden. Ebenso wichtig: Änderungen bei Steuerklassen oder Freibeträgen. Wer diese vergisst, riskiert eine fehlerhafte Berechnung.

Ein weiteres Beispiel sind Werbungskosten, die sich jährlich ändern können – etwa durch Arbeitgeberwechsel, neue Fahrtstrecken oder Fortbildungen. Werden hier alte Daten übernommen, ohne sie zu prüfen, schleichen sich schnell Fehler ein. Denken Sie auch an neue steuerliche Regelungen – 2025 etwa Änderungen bei der Homeoffice-Pauschale oder den Sonderausgaben für Altersvorsorge. Kurz gesagt: Die Erklärung ist ein rechtlich bedeutsames Dokument – und keine Formsache. Fehler, auch wenn unbeabsichtigt, können finanzielle Folgen haben. Wer Sicherheit möchte, sollte die Erklärung mit einem Steuerberater erstellen oder zumindest durch diesen prüfen lassen.

So verhalten Sie sich bei festgestellten Fehlern richtig

Trotz aller Sorgfalt: Fehler passieren. Entscheidend ist, wie Sie damit umgehen. Wer nachträglich erkennt, dass Angaben fehlerhaft waren, sollte schnell und proaktiv handeln. Noch bevor der Steuerbescheid ergeht, können Sie eine Korrektur beim Finanzamt einreichen. Dies kann formlos per Brief oder E-Mail geschehen – oder direkt über ELSTER. Wichtig ist, dass Sie den Fehler konkret benennen und eine korrekte Angabe nachreichen. Je früher Sie sich melden, desto geringer ist das Risiko einer Sanktion. Erfolgt die Berichtigung freiwillig und rechtzeitig, wird meist von weitergehenden Maßnahmen abgesehen.

Anders sieht es aus, wenn das Finanzamt den Fehler zuerst entdeckt – etwa durch einen automatischen Abgleich. In diesem Fall droht je nach Sachlage ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder leichtfertiger Steuerverkürzung (§ 378 AO). Die Einordnung hängt vom Verschuldensgrad ab. Wer bewusst falsche Angaben macht, muss mit Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafe rechnen. Besonders heikel ist das bei systematischen Falschangaben – etwa über Jahre hinweg oder bei großen Beträgen. Ein klassisches Beispiel: Nicht erklärte Vermietungseinnahmen über Airbnb oder Ferienwohnungen.

Aber auch Tippfehler oder Übertragungsfehler können Folgen haben. Deshalb: Sobald Sie den Fehler bemerken, handeln Sie. Auch nach Erlass des Bescheids besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit der Berichtigung (§ 153 AO). Dies gilt insbesondere bei groben Fehlern oder bei steuerstrafrechtlicher Relevanz. Ein erfahrener Steuerberater kann hier einschätzen, ob eine Selbstanzeige notwendig ist oder eine schlichte Berichtigung genügt. Ziel sollte immer sein, die Angelegenheit ohne strafrechtliche Folgen zu bereinigen – möglichst schnell, vollständig und transparent. Dies sichert Ihnen nicht nur rechtlich, sondern auch finanziell die besten Voraussetzungen.