Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen vom 10.7.2024 zum zweiten Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024 II) sieht umfangreiche Änderungen im deutschen Steuerrecht vor, die verschiedene steuerliche Bereiche betreffen.
1. Anpassungen im Einkommensteuerrecht
Der Grundfreibetrag wird für den Veranlagungszeitraum 2025 um 300 Euro auf 12.084 Euro erhöht. Ab dem Jahr 2026 ist eine weitere Anhebung um 252 Euro auf 12.336 Euro vorgesehen. Darüber hinaus wird der steuerliche Kinderfreibetrag im Jahr 2025 um 60 Euro auf 6.672 Euro und ab dem Jahr 2026 um weitere 156 Euro auf 6.828 Euro angehoben. Im Bereich des Kindergeldes ist ab dem 1. Januar 2025 eine Erhöhung um 5 Euro auf 255 Euro pro Kind und Monat geplant.
2. Änderungen bei der Lohnsteuer
Ein wesentlicher Punkt des Entwurfs betrifft die Steuerklassen III und V, die künftig in das sogenannte „Faktorverfahren“ (Steuerklasse IV mit Faktor) überführt werden sollen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Lohnsteuerbelastung zwischen Ehegatten und Lebenspartnern gerechter zu verteilen. Ab dem Jahr 2029 wird das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) den Faktor für diese Steuerklasse automatisiert ermitteln und anwenden, um den Prozess zu standardisieren und zu digitalisieren.
3. Solidaritätszuschlag
Der Entwurf sieht vor, die Freigrenzen für den Solidaritätszuschlag in den Jahren 2025 und 2026 zu erhöhen, um die steuerliche Belastung weiter zu senken.
4. Klarstellungen zur Gemeinnützigkeit
Im Bereich der Gemeinnützigkeit werden neue Regelungen eingeführt. Besonders relevant ist die Klarstellung, dass gemeinnützige Körperschaften unter bestimmten Bedingungen weiterhin zu tagespolitischen Themen Stellung nehmen dürfen.
5. Weitere Maßnahmen
Ein weiteres zentrales Element des Entwurfs ist die Einführung neuer Mitteilungspflichten über innerstaatliche Steuergestaltungen. Diese sollen zu einer stärkeren Kontrolle und Transparenz im Steuerrecht beitragen. Außerdem wird die Digitalisierung von Prozessen, wie etwa bei der Übermittlung von Sterbefallanzeigen, weiter vorangetrieben.
6. Finanzielle Auswirkungen
Die geplanten steuerlichen Änderungen führen insgesamt zu einer Entlastung der Steuerzahler, was jedoch auch zu einem Rückgang der Steuereinnahmen bei Bund, Ländern und Gemeinden führt.
7. Verwaltungsaufwand und Automatisierung
Schließlich soll der administrative Aufwand für die Finanzverwaltung durch verstärkte Automatisierung verringert werden. Dies erfordert jedoch zunächst einen einmaligen Umstellungsaufwand, der durch die Einführung neuer digitaler Prozesse bedingt ist.
Der Entwurf des zweiten Jahressteuergesetzes 2024 zielt darauf ab, die Steuerlast zu senken, vor allem durch Anpassungen im Einkommensteuertarif und im Kindergeld, während gleichzeitig die Effizienz der Verwaltung durch Digitalisierung und Automatisierung gesteigert wird.