Seit dem 01.01.2017 gilt ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von brutto EUR 8,84 je Zeitstunde. Eine Erhöhung zum 01.01.2018 ist nicht vorgesehen.
Es ist jedoch möglich, dass dieser von den allgemeinverbindlichen Tarifverträgen der entsprechenden Branchen abweicht. In diesem Fall gilt der Mindestlohn laut Tarifvertrag.
Übergangsweise galten noch in der Land- und Forstwirtschaft, im Gartenbau und in der ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie niedrigere Mindestlöhne. Spätestens seit 01.01.2017 mussten die Beschäftigten auch hier mindestens 8,50 Euro erhalten. Ab dem 01.01.2018 gilt der von der Mindestlohnkommission festgesetzte Mindestlohn.
Ab dem 01.01.2018 gilt auch für Zeitungsausträger der festgesetzte Mindestlohn.