Virtuelle Währungen gewinnen immer mehr an Bedeutung im wirtschaftlichen Umfeld.
Der Umtausch konventioneller Währungen in Einheiten der virtuellen Währung Bitcoins u. Ä. und umgekehrt stellt gemäß Art. 2 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL eine Dienstleistung gegen Entgelt dar. Sie wird allerdings nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. e MwStSystRL von der Mehrwertsteuer befreit. Im deutschen Umsatzsteuerrecht erfolgt die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG.
Werden Bitcoins zur Zahlung eines Entgelts verwendet, wird dies der Verwendung von konventionellen Zahlungsmitteln gleichgestellt. Die Umrechnung erfolgt zum Zeitpunkt der Leistung mit dem Gegenwert der Währung des Mitgliedstaates, in dem die Leistung ausgeführt wird. Der leistende Unternehmer