Das Kindergeld beträgt seit 2023 für jedes Kind 250 Euro monatlich. Diese Regelung bleibt auch für 2024 unverändert. Ab dem Jahr 2025 soll eine Kindergrundsicherung eingeführt werden, die das bisherige Kindergeld ersetzt. Der steuerliche Kinderfreibetrag beträgt 2023 je Elternteil 3.012 Euro, während der Betreuungsfreibetrag unverändert bei 1.464 Euro pro Elternteil bleibt. Zusammen ergeben sich für zusammenveranlagte Eltern 6.024 Euro Kinderfreibetrag und 8.952 Euro inklusive Betreuungsfreibetrag.
Anspruch auf Kindergeld
Der Kindergeldanspruch entsteht im Geburtsmonat des Kindes und besteht uneingeschränkt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Erziehungsberechtigte Eltern müssen den Antrag stellen; das Kind selbst ist nicht antragsberechtigt. Für volljährige Kinder gelten spezielle Regelungen, z.B. wenn sie arbeitslos gemeldet sind, sich in Ausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten. Auch bei Behinderung, die vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist, besteht ein fortgesetzter Anspruch.
Berufsausbildung und Erwerbstätigkeit
Volljährige Kinder, die eine erste Berufsausbildung oder ein Erststudium absolviert haben, dürfen keine schädliche Erwerbstätigkeit ausüben, um weiterhin kindergeldberechtigt zu sein. Eine schädliche Erwerbstätigkeit liegt nicht vor, wenn das Kind bis zu 20 Stunden wöchentlich arbeitet, ein Ausbildungsdienstverhältnis besteht oder eine geringfügige Beschäftigung (bis 520 Euro) ausgeübt wird. Der Besuch einer allgemeinbildenden Schule gilt nicht als Erwerbstätigkeit.
Ende der Berufsausbildung und Kindergeld
Das Kindergeld und der Kinderfreibetrag enden grundsätzlich mit dem Monat nach Beendigung der Berufsausbildung oder mit der Vollendung des 25. Lebensjahres. Bei bestimmten Berufen, z.B. in der Kranken- und Altenpflege, wird die Kindervergünstigung bis zum Ende der gesetzlich festgelegten Ausbildungszeit gewährt, unabhängig vom Bestehen der Abschlussprüfung.
Günstigerprüfung
Bei einem höheren Einkommen der Eltern kann der Kinderfreibetrag günstiger sein als das Kindergeld. In diesem Fall wird das Kindergeld auf die steuerliche Entlastung angerechnet, sodass faktisch der Kinderfreibetrag zur Anwendung kommt. Dies ist besonders relevant für Eltern mit hohem Einkommen, die von einer höheren Steuerentlastung profitieren können.
Fazit
Die aktuellen Regelungen zum Kindergeld und Kinderfreibetrag bieten Eltern finanzielle Unterstützung. Es ist wichtig, die Anspruchsvoraussetzungen zu kennen und rechtzeitig Anträge zu stellen. Besonders bei volljährigen Kindern sollten Eltern die speziellen Regelungen und die Möglichkeit der Günstigerprüfung beachten. Für eine optimale steuerliche Entlastung empfiehlt sich die Beratung durch einen Steuerberater, der die individuellen Möglichkeiten prüft und die bestmögliche Strategie entwickelt.