Niedersachsen hat beschlossen, Immobilieneigentümer, die ihre Grundsteuer-Erklärungen nicht rechtzeitig abgeben, rückwirkend ab Februar zu bestrafen. Bislang hatten die Finanzämter bei verspäteten Erklärungen Nachsicht geübt. In Niedersachsen werden demnächst rund 500.000 Immobilieneigentümer an die Abgabe ihrer Grundsteuererklärungen erinnert, die bereits Ende Januar fällig waren.
Eigentümer, die ihre Erklärung bis Juni nicht abgeben, müssen mit einer Strafe von bis zu 125 Euro rechnen. Die Strafe wird rückwirkend ab dem 1. Januar mit 25 Euro pro Monat berechnet, was auf ein Jahr gerechnet 300 Euro entspricht.
Laut NDR haben 86 Prozent der Immobilienbesitzer in Niedersachsen ihre Unterlagen bereits eingereicht. Immobilieneigentümer, die ihre Erklärungen noch nicht abgegeben haben, sollten dies schnellstmöglich tun, um höhere Strafen zu vermeiden. Ob und wann andere Bundesländer Strafen verhängen werden, ist derzeit nicht bekannt.
Was ist der Hintergrund für die angekündigten Strafen?
Ein Verspätungszuschlag nach § 152 AO (Abgabenordnung) ist eine Sanktion, die vom Finanzamt bei verspäteter Abgabe von Steuererklärungen, Steuervoranmeldungen oder anderen Steuererklärungsunterlagen erhoben wird. Der Verspätungszuschlag ist eine zusätzliche „Geldbuße“ neben den ohnehin geschuldeten Steuerzahlungen.
Der Verspätungszuschlag kann bis zu 10 Prozent der festgesetzten Steuer betragen und ist abhängig von der Dauer der Verspätung. Die Höhe des Zuschlags beträgt mindestens 25 Euro und kann maximal 25.000 Euro betragen.
Die Erhebung eines Verspätungszuschlags soll dazu beitragen, dass Steuerpflichtige ihre steuerlichen Pflichten fristgerecht erfüllen, um dadurch unnötige Kosten und Verzögerungen im Steuerverfahren zu vermeiden.