Die Wahl der passenden Gesellschaftsform hat großen Einfluss auf Ihre Steuerlast und Ihre Flexibilität als Immobilieninvestor. Ob privat, in einer vermögensverwaltenden GmbH (vvGmbH) oder in einer Personengesellschaft – jede Variante bietet Vor- und Nachteile.
1. Wann lohnt sich der private Kauf?
Objekte, die langfristig im Wert steigen und nicht innerhalb von zehn Jahren verkauft werden sollen, eignen sich hervorragend für den privaten Kauf.
- Vorteil: Nach Ablauf der Spekulationsfrist von zehn Jahren sind Veräußerungsgewinne steuerfrei.
- Nachteil: Mieteinnahmen müssen mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.
2. Vermögensverwaltende GmbH (vvGmbH)
Wenn Sie planen, Cashflow-starke Objekte zu erwerben, können Sie mit einer vvGmbH erheblich Steuern sparen.
- Steuersatz: Nur 15,8 % auf Mieteinnahmen.
- Vorsicht: Veräußerungsgewinne sind nicht steuerfrei und eine gewerbliche Infizierung der GmbH sollte unbedingt vermieden werden.
3. Vorteile von Personengesellschaften
Personengesellschaften wie die GbR können flexibel gestaltet werden und erlauben die Verrechnung von Verlusten mit anderen Einkünften.
- Tipp: Eine Kombination aus verschiedenen Gesellschaftsformen kann optimal sein. Lassen Sie sich hierzu professionell beraten.
Fazit
Die Wahl der Gesellschaftsform sollte immer individuell getroffen werden, basierend auf Ihrer Lebenssituation, den geplanten Objekten und Ihrer langfristigen Strategie. Gerne unterstützen wir Sie dabei, die für Sie beste Entscheidung zu treffen!