Zulässigkeit einer Außenprüfung bei Privatpersonen
Eine Außenprüfung bei Personen ohne gewerbliche Einkünfte ist nach § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO zulässig, wenn die für die Besteuerung erheblichen Verhältnisse der Aufklärung bedürfen und Anhaltspunkte dafür …