Autor: Rechtsanwalt und Fachanwalt: Dr. Arconada, LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. jur. D. Arconada, LL.M. ist als Experte auf dem Gebiet des Steuerrechts anerkannt. Als Fachanwalt und spezialisierter Strafverteidiger betreut er Wirtschaftsstrafsachen im gesamten Bundesgebiet. Neben einem Steuerbüro unterhält er seine Rechtsanwaltskanzlei in der Landeshauptstadt Hannover. Er betreut unternehmerische sowie private Mandate - bundesweit!
Steuerliche Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten ergeben sich sowohl aus der Abgabenordnung (z. B. §§ 90 Absatz 3, 141 bis 144 AO), als auch aus Einzelsteuergesetzen (z. B. § 22 UStG, § …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, BGH · Beschluss vom 14. Dezember 2005 · Az. IX ZR 210/03, schuldet der Rechtsanwalt seinem Auftraggeber grundsätzlich keinen Hinweis auf die Höhe der anfallenden Gebühren. …