Hannover. Die Auswertung steuerrelevanter Datenträger wie z.B. Steuer-CDs ist in Niedersachsen nahezu abgeschlossen. Die Einnahmen Niedersachsens im Zusammenhang mit Ankäufen solcher Daten aus den Ländern Schweiz, Luxemburg und Liechtenstein betrugen (seit 2008) zum 30.06.2018 insgesamt rund 371 Millionen Euro. Hierzu wurden in Niedersachsen über 14.100 Vorgänge bearbeitet, von denen über die Hälfte aus Selbstanzeigen resultierten. Dabei machen die Verfahren im Zusammenhang mit Kapitalanlagen in der Schweiz mit rund 280 Millionen Euro den Großteil aus. Niedersachsen hat sich mit rund 900.000 Euro an den Datenankäufen beteiligt. Die steuerstrafrechtlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit Datenankäufen sind mit 99 Prozent (Schweiz) bzw. 98 Prozent (Fürstentum Liechtenstein und Luxemburg) nahezu abgeschlossen.
Der niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers erklärte dazu: „Steuerkriminalität ist unsolidarisch und schadet der gesamten Gesellschaft. Die Entdeckung und Verfolgung dürfen aber nicht von Zufälligkeiten abhängen. Daher setze ich auch weiter auf effektive Regelungen zum internationalen Datenaustausch, die den Steuerhinterziehern auch künftig das Leben zurecht schwer machen werden“.
Minister Hilbers wies darauf hin, dass die Menge der Daten aus dem automatischen internationalen Datenaustausch, die jährlich zu einem bestimmten Termin geliefert würden, die Finanzverwaltung bundesweit vor große Herausforderungen stelle. Zwar erfolgten viele Arbeitsschritte und Prüfungen bei der Auswertung der internationalen Daten in den Finanzämtern demnächst schon automatisiert. Konkrete Einzelfallprüfungen müssten aber auch weiterhin personell durchgeführt werden.
Der Bund nimmt die Auslandsdaten des automatischen internationalen Datenaustauschs an. Für dessen technische Umsetzung fungiert Niedersachsen als zentraler Ansprechpartner für den Bund. Darüber hinaus koordiniert Niedersachsen für den Datenimport die Anforderungen der Länder an die Weiterleitung der Daten des Bundes an die Länderfinanzbehörden.
Die Entwicklung der Selbstanzeigen in Niedersachsen ist nach wie vor rückläufig. Im ersten Halbjahr 2018 haben die niedersächsischen Finanzbehörden 471 Selbstanzeigen registriert. Im vergleichbaren Vorjahreszeitraum lag die Zahl bei 601 und zum Stichtag 30.06.2016 bei 626. Minister Hilbers betont: „Die 2015 ergriffenen Maßnahmen zur Verschärfung der rechtlichen Anforderungen an Selbstanzeigen haben ihre Wirkung nicht verfehlt. Nach dem enormen Anstieg der Selbstanzeigen seit dem Jahr 2013 war die Rückläufigkeit zu erwarten. Niemand sollte heutzutage noch davon ausgehen, dass Steuerhinterziehung unentdeckt bleibt.“