Der ADAC Rechtsschutz (ADAC Steuer-Rechtsschutz) trägt die Kosten für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten. Erforderlicher Rat und notwendige anwaltliche Hilfe sowie die Vermittlung von Dolmetschern im Ausland sind Nebenleistungen des ADAC Rechtsschutzes als Versicherer.
Warum ADAC (Steuer-)Rechtsschutz?
- Dreifach-Rechtsschutz für Verkehr, Reise und Freizeitsport – weltweit!
- Ohne Selbstbeteiligung – keine lästige Wartezeit
- Vermittlung und Kostenübernahme für Mediation
- Übernahme von Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten
- Versicherungsschutz für ein Fahrzeug oder alle Fahrzeuge einer Familie
Was umfasst der ADAC (Steuer-)Rechtsschutz?
ADAC Steuer-Rechtsschutz für die Wahrnehmung von rechtlichen Interessen des Versicherten vor Finanz- und Verwaltungsbehörden bzw. -gerichten innerhalb der Euro päischen Union im Zusammenhang mit Steuern und Abgaben auf das Halten und den Gebrauch der versicherten Fahrzeuge.
Das Steuerrecht ist derart komplex und intransparent, dass sich innerhalb des Gebiets diverse Fachanwaltsgruppen ausdifferenziert haben. Ohne Spezialisten, Fachanwalt für Steuerrecht, lässt sich ein Steuerrechtsverfahren nicht gewinnen und ohne Steuer-Rechtsschutzversicherung zudem kaum bezahlen. Hier hilft die ADAC Steuer-Rechtsschutz. Bei juristischen Auseinandersetzungen auf jedem dieser Gebiete bietet der ADAC Steuer-Rechtsschutz finanzielle und juristische Hilfe.
Was zahlt der ADAC Rechtsschutz?
- Vermittlung und Kostenübernahme für Mediation
- Übernahme Ihrer Anwaltskosten
- Übernahme der Gerichtskosten
- Übernahme Ihrer Reisekosten zu einem ausländischen Gericht, wenn Sie persönlich erscheinen müssen
- Übernahme einer Kaution bis zu 300.000 Euro als zinsloses Darlehen um eine drohende Inhaftierung im Ausland zu verhindern
- Vermittlung und Übernahme von Dolmetscherkosten im Ausland bei Verhaftung oder drohender Haft
- Kostenübernahme der Gegenseite, soweit diese zu erstatten sind
- Übernahme der Kosten für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herangezogen werden
- Kostenübernahme für ein Sachverständigengutachten, wenn dies zur Strafverteidigung erforderlich ist
- Übernahme der Kosten für bis zu drei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Besteht freie Anwaltswahl im ADAC Rechtsschutz?
Der Versicherte der ADAC Rechtsschutz hat freie Rechtsanwaltswahl. Empfiehlt die Rechtsschutzversicherung einen Rechtsanwalt, ist man keinesfalls daran gebunden, sondern kann immer den Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen. Dies sieht das Gesetz so vor.
Hat der Versicherte den Rechtsanwalt nicht bereits selbst beauftragt, beauftragt der Versicherer diesen im Namen des Versicherten. Für die Tätigkeit des Rechtsanwalts ist der Versicherer jedoch nicht verantwortlich.